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Und einmal mehr versucht mich die Assura für Dumm zu verkaufen.

Stefan Huber Assura 05.07.2024 Melden Reklamation gemeldet

Sehr geehrte Damen und Herren


Seit über 10 Jahren bin ich bei ihnen Grundversichert. Und seit über 10 Jahren versuchen Sie mich immer wieder zu "bescheissen" in dem die Assura mir Leistungen verweigert oder diese nicht bezahlen will. Nun sollten Sie es doch langsam begriffen haben, dass ich mich nicht "bescheissen" lasse und das KVG und deren Leistungskatalog sehr genau kenne. Aber offenbar scheinen Sie mit diesem stossenden Geschäftsgebaren bei anderen Versicherten Erfolg zu haben. 


Im Mai 2024 habe ich Ihnen diverse Rechnungen zukommen lassen. Nun machen Sie folgendes geltend:


- Rechnung 4.6.2019, CHF 56.00 diese sei verjährt.


- Rechnung 11.6.2019, CHF 76.45 diese sei verjährt


Die Verjährung einer Rechnung tritt 5 Jahre nach Erhalt (Eingang) beim Versicherten ein. Darüber hat im Übrigen schon das Bundesgericht entschieden. Das Mitarbeitende einer Abteilung die Leistungen ausbezahlt bzw. rückvergütet, nicht über dieses elementare Grundwissen nicht verfügen ist nicht vorstellbar. Somit muss ich leider davon ausgehen, dass es sich hierbei um vorsätzliches Handeln handelt. Das wiederum wäre dann ein Betrugsversuch. 


Dieses Verhalten ist einmal mehr skandalös und an Peinlichkeiten kaum zu überbieten.


Im weiteren habe ich Ihnen ebenfalls eine Rechnung beigelegt mit dem Hinweis, dass diese an meine bereits vollständig bezahlte Franchise und Selbstbehalte anzurechnen ist. Auch diese Rechnung im Umfang von CHF 209.55 wollen Sie mit der Begründung verjährt, nicht erstatten. Diese wurde lediglich als Nachweis über meine bezahlten Leistungen (Franchise, SB) beigelegt. Somit ist mir dieser Betrag ebenfalls zu erstatten, da ich bereits das Maximum an Franchise und SB bezahlt habe. Somit dürfte es unerheblich sein, dass die Rechnung verjährt ist.


Ich mache Sie bereits heute darauf aufmerksam, dass ich in dieser Angelegenheit ( die beiden ersten aufgeführten Rg.) mittels einer Aufsichtsbeschwerde die Aufsichtsbehörde BAG darüber informieren werde.


Da wundert sich die Assura noch, dass in jüngster Vergangenheit rund ein drittel  der Versicherten die Assura verlassen hat.


Sie sollten sich einmal mehr für ihr rüpelhaftes Verhalten schämen.


Sie werden sicher verstehen, dass ich durch das fehlende Guthaben leider meiner Abzahlungsvereinbarung vom Mai 2024 somit nicht nachkommen kann. 


 

  • Entschuldigung
  • Erklärung
  • Andere Korrekte Abrechnung und Auszahlung, Umtriebsentschädigung CHF 50

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Sehr geehrte Damen und Herren So, Sie wollen mein Anliegen hier nicht bearbeiten. Die von Ihnen erwähnten Kommunikationskanäle bringen meisten kein Ergebnis, das die Assura regelmässig nicht antwortet. Offenbar ist es der Assura peinlich ihr rechtswidriges und skandalöse Verhalten hier zu erklären. Sie haben vom beanstandeten Sachverhalt Kenntnis genommen, somit sehe ich diesbezüglich keinen Grund, mein Anliegen der Assura auf andere Weise mitzuteilen. Ich erachte es als absolute Frechheit mich in dieser leidigen Angelegenheit von der Assura beüben zu lassen. Ich werde, wie Ihnen bereits in Aussicht gestellt, bei der Aufsichtsbehörde ein Beschwerde gegen die Assura einreichen. Ich warte dann einfach die Antwort und das Ergebnis des BAG ab. Freundliche Grüsse Stefan Huber