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Unerlaubte Mahngebühr
Reklamation
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe bei meiner 1.Mahnung von Ihnen eine Mahngebühr von 15% erhalten. Zuerst möchte ich erwähnen dass laut Gesetz nur Verzugszinsen, nicht aber Mahngebühren zulässig sind. Die Verzugszinsen sind mit den aktuellen Zinsen abzugleichen und können nicht frei wählbar sein. Wo bitte schön haben Sie einen Zins von 15%???
Das ist Wucher und ich werde dies auch bei den Behörden anzeigen, sollte dieser Betrag nicht anulliert werden.
Weiter möchte ich erwähnen, dass ich keine Verzugszinsen zu bezahlen sind, wenn diese nicht in den AGBs enthalten sind (mit Betrag). Und wenn Sie unter Mahngebühren sind, geht das sowieso nicht. Ich habe aber bei Ihnen nichts in den AGBs entdeckt.
Sie zocken Kunden einfach ab und das ist eine frechheit!
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 9.50.-
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.