Beratung und Rechtsschutz
Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.
K-Tipp abonnieren
Kleider retourniert: Geldrückerstattung
Reklamation
Guten Tag
Am 1. März 2024 hat meine gehbehinderte Mama ich in der C&A-Filiale drei Hosen vom selben Modell in Bar gekauft, um sie zu Hause auszuprobieren. Die Verkäuferin sicherte ihr zu, den Betrag innert eines Monats wieder in Bar zurückzuerstatten, wenn die Hosen nicht passen.
Da alle Hosen nicht passten, brachte meine Mama gestern am 26. März 2024 die Hosen im Originalzustand inkl. Etiketten und Rechnungsbeleg zurück. Die Verkäuferin sagte meiner Mama, sie könne ihr den Betrag nicht in Bar zurückerstatten, stattdessen gab sie ihr eine Karte mit dem gutgeschriebenen Betrag von fast Fr. 60.--, dies sei eine Weisung von oben.
Ich bin mit diesem Vorgehen der Verkäuferin nicht einverstanden, da meine Mama als langjährige Kundin überrumpelt wurde. Meiner Mama wurde die Geldrückerstattung in Bar ausdrücklich zugesichert, doch hat die Verkäuferin das Versprechen nicht eingehalten.
Folglich ersuche ich Sie hiermit um Kulanz und wäre froh, wenn ich die Karte mit dem gutgeschriebenen Betrag in der Filiale zurückgeben könnte, damit mir das Geld ausgezahlt wird.
Freundliche Grüsse
Daniel Kempf
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 60.-
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.