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Kleider retourniert: Geldrückerstattung

Daniel Kempf C&A Mode AG 28.03.2024 Melden Reklamation gemeldet

Guten Tag


Am 1. März 2024 hat meine gehbehinderte Mama ich in der C&A-Filiale drei Hosen vom selben Modell in Bar gekauft, um sie zu Hause auszuprobieren. Die Verkäuferin sicherte ihr zu, den Betrag innert eines Monats wieder in Bar zurückzuerstatten, wenn die Hosen nicht passen.


Da alle Hosen nicht passten, brachte meine Mama gestern am 26. März 2024 die Hosen im Originalzustand inkl. Etiketten und Rechnungsbeleg zurück. Die Verkäuferin sagte meiner Mama, sie könne ihr den Betrag nicht in Bar zurückerstatten, stattdessen gab sie ihr eine Karte mit dem gutgeschriebenen Betrag von fast Fr. 60.--, dies sei eine Weisung von oben.


Ich bin mit diesem Vorgehen der Verkäuferin nicht einverstanden, da meine Mama als langjährige Kundin überrumpelt wurde. Meiner Mama wurde die Geldrückerstattung in Bar ausdrücklich zugesichert, doch hat die Verkäuferin das Versprechen nicht eingehalten.


Folglich ersuche ich Sie hiermit um Kulanz und wäre froh, wenn ich die Karte mit dem gutgeschriebenen Betrag in der Filiale zurückgeben könnte, damit mir das Geld ausgezahlt wird.


Freundliche Grüsse


Daniel Kempf

  • Rückerstattung CHF 60.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.

Guten Tag, inzwischen hat sich die Filialleiterin bei mir gemeldet und mir angeboten, die Karte zurückzunehmen und mir den Betrag bar auszuzahlen. Gestern war ich in der Filiale und es hat geklappt! Die Filialleiterin entschuldigte sich bei mir schenkte mir zusätzlich einen 20%-Gutschein. Ich bedanke mich bei C&A für das prompte und unkomplizierte Abwickeln dieses Falles. Freundliche Grüsse D. Kempf