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Keine Entschädigung für verlorenen Gepäcksinhalt trotz mehrfacher Mahnungen

Jonathan Swiss International Air Lines 19.03.2024 Melden Reklamation gemeldet

Am 9.11.2023 flug ich mit SWISS von Zürich nach London City und bei diesem Flug wurde leider mein eingechecktes Gepäck verloren. Das fehlende Gepäck wurde sofort am Zielflughafen gemeldet.


 Erst am 13.12.2024 wurde mein Gepäck endlich gefunden. Leider musste ich bei der Annahme des Gepäcksstücks feststellen, das sowohl das Gepäck als sein Inhalt schwer beschädigt, nass und moderig waren.


Diese Situation meldete ich an SWISS am 19.12.2023. Ein Fall wurde eröffnet und ist immer noch offen.


Bis jetzt und trotz zahlreicher Emails und telefonischer Gespräche mit SWISS konnte ich keine Entschädigung für den Gepäcksinhalt (Kleider, Toilettenartikel, usw.) erhalten, obwohl die Verantwortung der Fluggesellschaft für den Verlust und die
Schäden von ihr selbst anerkannt worden ist.


SWISS ist jedoch durch das Montreal Convention 1999 verpflichtet, ihre Fluggäste bei Gepäckverlusten von länger als 21 Tagen zu entschädigen. Dass das Gepäck später wiedergefunden worden ist, befreit SWISS nicht von der Haftung für das verlorene Gepäckstück.


Seit Anfang Januar 2024 blieben meine letzten vier Emails an SWISS unbeantwortet. Am 8.2.2024 schick ich einen Brief per Einschreiben am Kundenservice in Zürich, welcher ebenso unbeantwortet blieb.


Ich bedaure, dass eine Gesellschaft wie SWISS sich vor ihren Verantwortungen entzieht und jegliche Kommunikation mit ihren Kunden abbricht. Meiner Meinung nach hat eine Fluggesellschaft, welche während der Covid-Krise fast 2 Milliarden CHF an Subventionen erhalten hat, die moralische Pflicht, ihre Passagiere die mit ihren Steuern zu ihrer Rettung beigetragen haben, fair zu behandeln.


Ich erwarte jetzt eine rasche und zur Situation passenden Auflösung.

  • Rückerstattung CHF 1632.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.