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Unnachgiebige Salt bei Kündigung des Telefonabonnements

Tobias Wild Salt Mobile 29.03.2016 Melden Reklamation gemeldet

Ich hatte bei Salt ein Jahresabonnement im Dezember 2013 abgeschlossen. Durch einen Rollingvertrag wurde es automatisch verlängert, kündbar auf jeden 2 Monat. Mit einer Kündigungfrist von 2 Monate kündigte ich per Ende August 2015 mit einem eingeschriebenen Brief mit dem Vermerk, dass meine Nummer als Prepaid weitergeführt werden solle. Nachdem mich noch der Kundendienst von Salt  kontaktierte, was mit meiner Nummer weiter geschehen soll und ich Prepaid bestätigte, war für mich die Sache abgeschlossen.


Am 10. Dezember 2015 stellte ich einen Portierungsantrag für meine bisherige Nummer bei Aldi Suisse Mobile, der anfangs Januar durchgeführt wurde. 


Nun verlangt Salt von mir einen Restbetrag von 65.60 für die Monate November und Dezember bis Anfangs Januar, da mein bisheriges Abonnement weitergelaufen sei. 


Ich war verwundert, hatte ich doch per eingeschriebenen Brief gekündigt und mein Abonnement sollte bis spätestens Ende Oktober gestoppt sein. Beim Kundendienst wurde ich immer wieder mit dem Hinweis abgewiesen, da ich portiert hätte und deshalb meine Kündigung ausser Kraft gesetzt wurde. Ich habe nie daran gedacht, dass eine Portierung, die bereits nach der vollzogenen Kündigung durchgeführt wurde, nachträglich die Kündigung einseitig, aus Sicht des Unternehmens, auflösen kann! Ein Mitarbeiter von Salt sagte mir, dies sei bis zu 6 Monaten möglich.


Dies ist die eine Version. Eine andere Version hörte ich von einem anderen Mitarbeiter meiner zahlreichen Saltshopbesuche, in denen man mir sagte, dass man für die Umwandlung von einem Abo in ein Prepaid mindestens 5 Franken Guthaben bräuchte und ein SMS an die Saltzentrale schicken muss. Auch darauf wurde ich bisher nie hingewiesen und vom Kundendienst gab es keinerlei Hinweise.


Zu allem Überfluss musste ich in den Saltfilialen jeweils feststellen, dass meine Kündigung im System nicht aufgeführt war. Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass intern ein Fehler aufgetreten war.


Kulanz zeigte mir Salt in keiner Hinsicht: Weder vom Kundendienst noch in den Filialen zeigten sie sich bereit, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Hatte ich für die erste Monatsrechnung für November noch ein paar Anrufsminuten und Internet verbraucht, die ich bereit war zu übernehmen, waren es für den Monat Dezember total magere 15Mbit Internet für den vollen Abonnementspreis von 29 Franken. Doch Salt war unnachgiebig.


Ich bin in dieser Hinsicht sehr enttäuscht von Salt. Wenn man wegen solchen Kleinigkeiten sich nicht auch nur ein wenig grosszügig zeigt und damit Kunden vergrault, die dann zwangsläufig bei Verwandten und Freunden schlecht über Salt reden und sich auch nicht scheuen, einen entsprechende Reklamation zu verfassen, dann zweifle ich wahrlich an der ganzen Unternehmensstrategie!


Was ich mir in diesem Vorfall vorwerfen lassen muss, ist, dass ich mich nicht mehrmals schriftlich habe absichern lassen, dass ich aus dem Abonnementvertrag entlassen worden war. Für mich war nämlich die ganze Sache mit dem eingeschriebenen Brief und dem Anruf des Kundendienstes erledigt. Das Natel brauchte ich ab da an, bis ich meinen neuen Anbieter hatte, fast nur noch im Wlanmodus. Damit konnte ich auch Internetanrufe durchführen, beispielsweise über Whatsapp. So merkte ich auch gar nicht, dass mein Abonnement noch immer weiter lief.


Aber anscheinend bedeutet ein eingeschriebener Brief in dieser Hinsicht nicht mehr viel. Schlussendlich habe ich den Restbetrag von 65.60 bezahlt, da Salt unnachgiebig war und mir drohte, dass, wenn ich nicht zahlen würde, erstens Mahngebühren in Höhe von 25 Franken dazukämen und schlussendlich die Beitreibung. Das war mir dann zu viel Aufwand, für 65.60.- Rechtsvorschlag zu machen und auf rechtlichem Weg mein Recht einzufordern. Es bleibt jedoch ein schaler Beigeschmack. So schal, dass ich mich dazu veranlasst fühlte, hier eine Reklamation dazu zu schreiben.

  • Rückerstattung CHF 65.60.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.