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Diebstahl
Reklamation
Die Patin meines Sohnes hat zu seiner Geburt bei der Credit Suisse ein Sparbuch für ihn mit einem Guthaben von CHF 300.– eröffnet, das sie ihm zur Konfirmation schenken wollte. Dies hat sie aber im Lauf der Jahre vergessen.
Bei ihrem neulichen Wohnungwechsel ist eben dieses Sparbuch zum Vorschein gekommen.
Als mein Sohn den Betrag seinem Konto gutschreiben lassen wollte, teilte ihm die Bankangestellte mit, das Sparbuch samt Inhalt sei verfallen – das Geld sei weg, man habe die Patin seinerzeit schriftlich darüber informiert. Das stimmt aber nicht!
Meine Frage wäre nun, darf sich eine Bank einbezahltes Geld einfach so unter den Nagel reissen und eigene Regeln dazu missbrauchen so Geld zu unterschlagen?
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 300.-
Antwort
Credit Suisse 15.02.2024
Sehr geehrter Herr Perini
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Bitte schreiben Sie an: customercare.complaints@credit-suisse.com
Freundliche Grüsse
Credit Suisse (Schweiz) AG, Kundenfeedback