Beratung und Rechtsschutz
Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.
K-Tipp abonnieren
Abholung - gültiger oder amtlicher Ausweis erforderlich?
Reklamation
Der Bund hat mir eine neue Identitätskarte zugestellt. Ich habe den Briefträger verpasst und ging mit der Abholungseinladung auf die Post (Post Zürich 48 Altstetten) um die Sendung abzuholen. Als "gültigen Ausweis", gemäss der Abholungseinladung der notwenige Ausweis, habe ich meinen "SwissPass" vorgelegt. Die Dame am Schlater hat sich geweigert, mir die Sendung zu übergeben. Es sei ein amtlicher Ausweis erforderlich. Als Beispiel nannte sie die alte "gelochte Identitätskarte" (Originalton) . Ich musste unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen.
Leider ist mir erst zu Hause aufgefallen, dass in der Abholungseinladung nicht von einem "amtlichen" sondern von einem "gültigen" Ausweis die Rede ist. Mein SwissPass ist ein gültiger Ausweis (auch die Post akzeptiert ihn, vgl. Online-Service zur Zweiten Zustellung). Der von der Dame am Schalter als ausreichend beschriebene "gelochte ID" hingegen ist kein gültiger Ausweis. Mit der Lochung wird sie offiziell an ungültig erklärt, vgl. Texte des Passbüros Zürich.
Mir scheint, ist sei zu Unrecht nach Hause geschickt worden, die Dame am Schalter - sie scheint über viele Jahre Erfahrungerfügen habe sogar einen doppelten Fehler gemacht: Verlangt wurde ein gültiger, nicht ein amlticher Ausweis. Die erwähnte "gelochte ID" war mal ein amtlicher Ausweis, ist aber – nach der Lochung – kein gültiger Ausweis mehr.
Ihre Erwartungen
- Erklärung
Antwort
Die Post La Poste La Posta Swiss Post 09.02.2024
Sehr geehrter Herr Wettstein
Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Wir verstehen Ihre Unzufriedenheit sehr gut und bedauern, die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten. Zur Überprüfung des Vorfalles, bitten wir Sie, uns die Sendungsnummer oder den Abholcode zu übermitteln.
Anschliessend werden wir mit unseren Abklärungen fortfahren.
Es freut uns, wenn Sie uns bei weiteren Anliegen kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Ihr Contact Center Post CH AG