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swiss life

Pasquale Swiss Life Select Schweiz AG 09.01.2024 Melden Reklamation gemeldet

seit über 23 jahren ist meine frau zu 50 % erwerbsunfähig. auf das krankheitsbild will ich hier nicht eingehen. seit über 23 jahren bezieht meine frau aufgrund ihrer früheren erwerbstätigkeit als arzthelferin eine 50 % erwerbsausfallrente aus der pensionskasse der schweizerischen rentenanstalt. die rente wird ihr vierteljährlich vorschüssig ausbezahlt. vierteljährlich! wie kommt man überhaupt auf eine solche idee, renten in einem vierteljährlichem modus auszuzahlen! wir haben monatliche auslagen. ich muss meinem vermieter monatlich miete bezahlen...ebenso mit den restlichen monatlichen auslagen. schon vor der pensionierung reklamierte ich mit der rentenabteilung darüber. die antwort der netten pensionskassen-spezialisten war ein achselzucken und den hinweis, man sollte sich doch am besten beim sozialamt melden, falls das geld nicht reichen würde...wie beschämend ist das denn?


da gab es doch der versicherungsvertreter, der vor jahren beim arbeitgeber (arzt) eine pensionskassenversicherung (bvg) abschloss und dabei das "häckchen" im invaliditätsfall auf 1/4 jährlich statt auf 1/12 setzte!  und so bekommt man eine vierteljährliche rente statt eine monatliche - übliche - rente! auch der heutige technische fortschritt in der informatik und die grösse einer hochansehenden internationalen versicherungsgesellschaft, schafft es nicht, aus dieser langweilig vierteljährlichen  eine monatliche rente umzuwandeln. einen einfachen klick von einer zahl in eine andere zahl! für mich nicht nachvollziehbar. wir flogen vor 55 jahren zum mond...und einer der bestbezahlten informatikabteilung schafft diese kleine änderung nicht?! bekommen denn alle swisslife mitarbeiter:innen ihre gehälter vierteljährlich?


früher glaubte ich an das 3 säulen vorsorgesystem. dieses vorsorgesystem funktioniert allerdings nur, wenn man bis zur pensionierung gesund bleibt. sobald ein ereignisfall eintritt, stellt man fest, dass die pensionskassen sich schnell und clever hinter den bezahlten  iv-gutachtern der ahv/iv verstecken. dasselbe auch von den privaten versicherungsgesellschaften.  ein club von miesen legalen kriminellen-verein. die vor jahren - zum schutze  eines lohnausfalles abgesicherten rentenleistungen werden somit nie ausbezahlt werden. ein betrug vom feinsten. man bezahlt für eine versicherungssdeckung, die schlussendlich nie von einer pensionskasse noch von einer privaten versicherungsgesellschaft ausbezahlt würden.


ich musste für diese ungleich-und ungerechtigkeit, welche ich nun über 23 jahre mit trage "luft" ablassen und öffentlich präsentieren. den leuten einfach die augen öffnen. auch wenn sie mit dem kopf unterm arm "invalid" sind, gibt es keine rentenleistung


bleibe gespannt, ob es die swiss life select schaffen könnt, aus einer vierteljährlich eine normale und  übliche monatsrente  umzuwandeln...wäre vermutlich ein meilenstein erfolg in der geschichte der swiss life select.


 

  • Andere umwandlung von vierteljährlich in monatliche rente

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.

die antwort kam heute! allerdings nicht mit dem gewünschtem ergebnis. für mich bleibt diese versicherungsgesellschaft altmodisch unflexibel und starr gestrikt. meiner meinung nach veraltete struktur. empfehlungen die einem angeboten werden, lassen dich als kunde "dumm und ignorant" erscheinen. ausschnitt aus dem schreiben: Eine Umstellung auf monatliche Rentenzahlungen wäre sehr aufwändig zu implementieren und vor allem zu betreiben. Viele Rentenbezüger melden Änderungen der Adresse oder gewünschten Zahlungsverbindung jeweils mit Verspätung. Auch Hinterlassene benötigen für die Meldung eines allfälligen Todesfalles jeweils Zeit. Mit der vierteljährlichen Auszahlung können wir sicherstellen, dass uns die meisten Informationen rechtzeitig vor der nächsten Rentenzahlung erreichen. Da wir nur sehr wenige diesbezügliche Anfragen erhalten, lohnt sich eine Umstellung nicht. Sollte eine Rentenbezügerin oder ein Rentenbezüger im Umgang mit der vorschüssigen Zahlweise Schwierigkeiten haben, kann die Bank angewiesen werden, den Geldbezug auf dem Konto so einzuschränken, dass maximal eine Monatsrente pro Monat zu beziehen ist oder es könnte mittels eines weiteren Kontos bei der Bank und einem entsprechenden Dauerauftrag ein monatlicher Zahlungseingang erreicht werden. ich beende hiermit mein anliegen und betrachte es als erledigt.