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Einschreiben nicht auffindbar
Reklamation
Am Montag 4.12.23 hatte ich eine Abholungseinladung in meinem Postfach in der Firma. Darauf steht: eine Sendung liegt für Sie ab Morgen / Postfach ab sofort (ohne Sonntag/Feiertag) zur Abholung bereit bis 7.12.23.
Wann ist morgen? Es hat kein Datum auf dieser Abholungseinladung. Ich bin davon ausgegangen, dass der Postbote am Freitag oder Samstag zuvor den Brief zustellen sollte. Sollte, weil der Empfang der Firma von 8-19 Uhr geöffnet hat. Der Pöstler ist also nicht am Empfang erschienen, sondern hat den Abholungschein wohl einfach in den Briefkasten der Frima gelegt. Am Montag 4.12.23 ging ich zur Poststelle, der Brief war nicht auffindbar. Ich solle am Dienstag nochmals vorbeikommen. Was ich auch tat, der Brief war auch am 5.1.23 nicht auffindbar. Zum Glück habe ich am Postschalter eine Bestätigung verlangt, dass ich persönlich vor Ort war. Über die Feiertage war ich in der Firma nicht anwesend. Heute war ich in der Firma und fand in meinem Postfächli erneut ein Brief von der Firma, die mir den eingeschriebenen Brief zugeschickt hatte. Es war eine Vertragskündigung und die Firma behauptet nun, ich hätte meine Post nicht abgeholt.
Was noch dreister ist, der Brief mit der Kündigung vom 28.12.23 ohne Einschreiben war offen, und ohne meine Adresse ersichtlich im Frimenbriefkasten gelandet! Wie um himmelswillen schmeisst jemand einen geöffneten Brief zurück in den Kasten?
Die Post versucht mich nun zu belehren, dass der Pöstler die eingeschriebenen Briefe nicht am Empfang abgeben muss, dh. er kann also die Abholungseinladung schon vorbereitet in den Briefkasten werfen und muss seinen Job nicht machen? Für was gibt es denn Einschreiben? Und auf eine Erklärung an die vertragskündenend Firma, die mir nun vorwirft, die Post nicht zu holen, habe ich bei der Post beantragt. Und bin einmal sehr gespannt, was da kommt.
Ihre Erwartungen
- Erklärung
Antwort
Die Post La Poste La Posta Swiss Post 05.01.2024
Guten Tag,
Besten Dank für Ihre Mitteilung.
Gerne möchten wir Ihrem Anliegen nachgehen. Damit wir eine Abklärung für Sie starten können, bitten wir Sie uns die Sendungsnummer Ihres Einschreiben mitzuteilen. Selbstverständlich dürfen Sie uns diese auch per E-Mail auf [email protected] zukommen lassen.
Es freut uns, wenn Sie uns bei weiteren Anliegen kontaktieren.
Wir bitten Sie höflich um Entschuldigung.
Freundliche Grüsse,
Ihr Contact Center Post CH AG
Sarah 09.01.2024
die Sendungsnummer war 98.38.100744.06001149
also, ich hätte gerne eine Stellungsnahme der Post und ein Schreiben, welches mich entlastet. Am Freitag, 5.1.24 hatte ich ein Telefon mit der zuständigen Stelle bei der Post, welche mir versprochen hat, mir dieses Schreiben zuzustellen, alles bereits besprochen, eben am Telefon mit dem belehrenden Postmitarbeitenden....bis heute keine Antwort, kein Schreiben nichts.
Meine Erwartung: Schreiben der Post dass ich als Kunde 2x auf der Poststelle den Brief abholen wollte, der nicht mehr zu finden war. Wie der Brief dann an das Unternehmen retourniert werden konnte, ist mir ein Rätsel. Die Behauptung, dass ich die Einschreiben nicht abhole, lasse ich nicht auf mir sitzen. Ich erwarte eine Erklärung und eine Entschuldigung, welche ich an das Unternehmen weiterleiten kann. Weiter würde mich interessieren, wer der momentan zuständige Pöstler bei unserer Adresse ist, dann da stimmt ganz bestimmt etwas nicht, wenn wir nun mittlerweilen geöffnete Post erhalten (in den Briefkasten)
Die Post La Poste La Posta Swiss Post 09.01.2024
Sehr geehrte Kundin
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich bedaure, dass unsere Rückmeldung Ihr Anliegen nicht abschliessend beantworten konnte.
Damit Sie gegenüber dem Absender vorlegen können, dass es sich um einen Fehler unsererseits handelt, habe ich Ihnen gerne direkt eine E-Mail zukommen lassen. Ich bitte Sie, diese E-Mail dem Absender weiterzuleiten.
Wir sind überzeugt, dass unsere Dienstleistungen künftig wieder Ihren Erwartungen entsprechen werden.
Freundliche Grüsse
Post CH AG
Ihr Contact Center