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Infrarotkabine

Ralf Schardein AXU Sauna GmbH 09.03.2016 Melden Reklamation gemeldet

Ende Oktober 2015 bestellte ich eine Infrarotkabine mit 5 - 10 Tagen Lieferfrist. Vorauskasse ist Pflicht. Nach drei Wochen fragte ich telefonisch nach, wie es aussieht. Sehr unfreundlich wurde ich darauf hingewiesen, dass Reklamationen nur schriftlich beantwortet werden. Gesagt getan, doch wieder hörte ich nichts von einer Lieferung. Nach einem eingeschriebenem Brief mit einer Lieferfrist und der Möglichkeit die Bestellung zu stornieren und mir den Kaufpreis zurück zu erstatten hörte ich wieder nichts. Wochenlang hörte ich wieder nichts und auch der Kaufpreis wurde nicht vergütet. Da ich Rechtsschutz versichert bin, übergab ich die Angelegenheit meiner Versicherung. Nach drängen der Anwältin statte mir AXU - Welness einen Teil meines Guthaben zurück, es fehlten über 300.- Franken. Es wurden Umtriebsentschädigung geltend gemacht . Die restlichen 300. Franken zahlt mir nun die Rechtsschutzversicherung zurück. Da sich eine Betreibung mit anschliessendem Gang zum Friedensrichter nicht rechnet. Schade, dass man so eine Firma nicht belangen kann. 

  • Erklärung

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

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