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Rückerstattung als Wertkarte
Reklamation
Dass das Bauhaus bei einer Produkte-Rückgabe eine Wertkarte ausstellt, kann ja wohl in den allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, ist aber trotzdem nicht kundenfreundlich.
Aber dass man bei der Rückgabe eines Mietgerätes, die hinterlegte Kaution als Wertkarte bekommt, finde ich echt unzulässig.
Ihre Erwartungen
- Andere Änderung der Geschäftsbedingungen
Antwort
Bauhaus 17.11.2023
Guten Tag Frau Renner
Wir können Ihr Anliegen vollkommen verstehen. Eine Kaution sollte in der Regel wiederum bar ausgehändigt werden. In Ihrem Fall handelt es sich somit um einen Fehler unsererseits. Wir möchten uns dafür bei Ihnen entschuldigen.
Gerne können Sie mit unserem Kundenservice in Kontakt treten ([email protected], Tel. 031 818 11 77). Wir werden Ihnen den Betrag rückvergüten.
Wir danken Ihnen vielmals für Ihr Verständnis.
Für Fragen oder Unklarheiten stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
BAUHAUS Fachcentren AG
Kundenservice