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Ausser zwei ungültigen Rechnung keine Antwort auf E-Mail und auf eingeschriebenen Brief

Erich Billag 07.03.2016 Melden Reklamation gemeldet

Letztes Jahr (August 2015) bin ich von Luzern 6006 nach Luzern 6005 Umgezogen.
Meine Adressänderung erfolgte im selben Monat mittels Formular bei billag.ch.


Am 9. Dezember 2015 haben Sie mich aufgefordert mich neu in Luzern 6005 anzumelden.
Am 13. Januar 2016 forderten Sie mich nochmals auf, mich neu anzumelden. Was ich zwar nicht nachvollziehen kann, da ich ja schon Kunde bei Ihnen bin, und bin dann ihrer Aufforderung, was schon wie eine Drohung mit 5000.- Franken Busse zu verstehen ist, nachgekommen.


Am 27. Januar 2016 haben Sie mir eine Bestätigung geschickt, dass ich ab dem 1. Februar gebührenflichtig bin. Welches ich schon wieder nicht nachvollziehen kann, da ich im Januar 2016 auch schon Gebürenpflichtig wäre.


Am 1. Februar haben Sie mir an die alte Adresse, Luzern 6006 eine Rechnung geschickt mit einem Betrag von 442.65 Franken.
Auch am 1. Februar habe ich zusätzlich eine Rechnung an der neuen Adresse Luzern 6005 mit einem Rechnungsbetrag von 413.50 Franken von Ihnen bekommen. Haben Sie mir nun einen Monat geschenkt oder wie muss ich Ihre Rechnung verstehen?
Auf meine E-Mail an Sie vom 4.2.2016 habe ich bis heute (6.3.16) keine Antwort erhalten.


Ich bitte Sie mir eine korrekte Rechnung zu senden und zwar nur an meine neue Adresse Luzern 6005, da ich nur an dieser Adresse lebe und auch nur an der neuen Adresse TV und Radio Gebürenpflichtig benütze. 


Ich erwarte Ihre Antwort mit einer korrekten Rechnung innert 10 Tagen

  • Erklärung
  • Andere Stornierung der ungültigen Rechnung (alte Adresse) und Zusendung einer korrekten Rechnung an meine neue Adresse

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.