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BKW AG, pietätloses Verhalten gegenüber einer Erbengemeinschaft
Reklamation
Sehr geehrte Damen und Herren
Anfangs März 2021 haben wir (die Erbengemeinschaft) die Wohnung unseres verstorbenen Vaters aufgelöst und an den Vermieter abgegeben. Weiter haben wir die BKW in diesem Zusammenhang über die Abgabe der Wohnung und den Zählerstand informiert.
Die fragliche Wohnung wurde nach kurzer Sanierung wieder vermietet.
Seit nun rund 2 1/2 Jahren erhalten wir nach wie vor Teilrechnungen und Schlussabrechnungen. Obwohl wir mehrmals die BKW darauf aufmerksam machten und entsprechend Sendungen mit dem Vermerk "verstorben" zurück sendeten, hört die Belästigung nicht auf.
Es ist mittlerweile Schweizweit hinlänglich bekannt, dass die BKW immer wieder durch fragwürdiges Geschäftsgebaren auf sich aufmerksam macht. Als Monopolbetrieb ist die BKW bei bei den nicht frei wählenden Kunden seit Jahren mit ihrer Abzockermentalität präsent und somit ein Dauerbrenner.
Nun mit diesem pietätlosen Verhalten scheint die BKW nun noch einen "oben drauf" zu legen und in neue Sphären vorzustossen.
Offenbar will man bei der BKW nicht lesen können und hofft, dass die Erbengemeinschaft entnervt aufgibt und die Rechnungen einfach bezahlt.
Das Verhalten der BKW AG ist an Pietätlosigkeit kaum mehr zu überbieten, in dem man noch Jahre danach an eine Erbengemeinschaft Rechnungen sendet für einen angeblichen Stromverbrauch einer verstorbenen Person.
Die BKW AG handelt offenbar nach dem Motto "ist der Ruf einmal ruiniert, so lebt es sich ungeniert"
Wir fordern die BKW AG daher mit Nachdruck auf, dieses pietätlose Verhalten unverzüglich einzustellen.
Ihre Erwartungen
- Entschuldigung
- Erklärung
- Andere Schmerzensgeld und Umtriebsentschädigung CHF 1`000.00 zu Gunsten Erbengemeinschaft.
Antwort
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.
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