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SWICA KTG Vers. verweigert bereits sehr krankem Menschen plötzlich Existenzsicherung
Reklamation
Mein Patient ist aufgrund von längerdauerndem schädlichem Umgang durch Chef schwer erkrankt und 100% AUF geworden. Eine nicht psychiatrische Gutachterin schrieb, er sollte ab Juli 2023 wieder 50% arbeitesfähig sein. Im Juni schreib ich, FMH Psychiatrie und Psychotherapie, der KTG Vers. SWICA, dass der Patient weiterhin 100% arbeitsunfähig sei und diese wohl noch einige Monate bleiben werde, wenn auch sein Zustand sich schon etwas verbessert hat. Die SWICA schickte meinen Facharztbericht dieser nicht pychiatrischen Gutachterin zur Stellungnahme. Diese fand dann offenbar, man müsse ein neutrales psychiatrisches Gutachten einholen. Der Pat. erihelt einen Termin, doch der angegebene Psychiater war im Telefon nicht auffindbar, eine Praxis. Wir schrieben der SWICA, es könne ein "Flugarzt" sein, s.SRF Doku. Er wolle einen andern Gutachter. Die SWICA fasste das als Verweigerung auf und stoppte die Auszahlung des KTG, bis zu einem erneute Gutachten, das aber erst in 1 Monat, am 29.8. stattfand. Der Patient ist jetzt gepfändet und hat zusätzlich zu seiner Erkrankung nun noch Existenzangst, was ihn noch kränker macht. Die SWICA beruft sich auf ihr Recht, das so zu handhaben. Der Pat. könne ja rechtliche Schritte einleiten - wozu er aber keine Kraft hat, ohnehin schon Mühe mit Briefe öffnen hat, sowie so, auf Ämter zu gehen, zB müsste er jetzt ja zum Sozialamt zur Überbrückung. Der dortige SWICA CHef, Herr A. (Name unter "Vertrauliche Informationen") sagte, er könne nicht Rücksicht nehmen auf den Zustand des Patienten. Ich sagte ihm, dass mir ein Fall aus der nahen Verwandschaft widerfahren ist, wo ein Mensch sich in dieser Situation umgebracht hat. Das rührte Herrn A. überhaupt nicht. Er war nur ungehalten, fand, das brächte nichts, dieses Gespräch, dass er nicht auszahlen lassen und allenfalls rückfordern könne, er werde das Telefonat jetzt beenden, einen schönen Tag.
Ihre Erwartungen
- Andere Volles Krankentaggeld auszahlen ab August 2023 bis Patient wirklich wieder arbeitsfähig ist.
Antwort
SWICA Gesundheitsorganisation 12.09.2023
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