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Deutsches Inkassobüro - von Zalando gesponsert
Reklamation
Nun mischen auch die Deutschen in unserer Inkassowelt in der Schweiz mit.. Ein neuer Stern am Inkassohimmel, gesponsert von Zalando. Stimmt, oder?
Anscheinend wisst Ihr nicht, dass Fantasieforderungen in der Schweiz rechtlich nicht geschuldet sind - versuchen aber trotzdem die Bevölkerung mit vorgegaukelten Berechtigungen über den Tisch zu ziehen. Schämen Sie sich. Ihre Website sollte wohl eher „abzockemitherz.ch“ heissen..
Falls Sie das nicht wissen: In der Schweiz sind der Grundbetrag, allfällige Mahnkosten und max. 5% Verzugszins pro Jahr geschuldet - mehr nicht. Fantasieposten bzw. Schadensforderungen wie z.B. „Inkassokosten“ (oder der Verzugsschaden, Bonitätsprüfkosten, Adressnachforschung oder sonstige erfundene Rechnungsposten) sind nicht geschuldet. Solche Kosten dürfen nicht dem Schuldner übertragen werden und wären ohnehin bereits über die Mahnkosten abgegolten. Weiter müssten solche Fantasieforderungen genau beziffert werden. Auch stehen diese in keinem Verhältnis zur Hauptschuld und sind deshalb gar nicht rechtens.
Die schriftliche Androhung „es können weitere Kosten entstehen“ ist zwar rechtlich noch keine Drohung - sobald diese aber in Tat umgesetzt wird, machen Sie sich der Nötigung strafbar. Diesbezüglich würde ich ohnehin sofort eine Strafanzeige einreichen.
Auf eine Betreibung würde ich mit Rechtsvorschlag reagieren und im Gegenzug eine Feststellungsklage einreichen. So könnten wir diese Angelegenheit folglich zusammen vor dem Richter ausdiskutieren. Denken Sie aber an die Gebühren welche Ihnen dadurch entstehen werden (nicht lukrativ wenn man nicht im Recht ist).
Ach ja, wie ausländischen Medien zu entnehmen ist, nehmen Sie es mit dem Datenschutz nicht so ernst. Löschen Sie also meine Daten (auch solche welche Sie bereits an Dritte weitergegeben haben) unverzüglich und bestätigen Sie mir das schriftlich.
Ihre Erwartungen
- Erklärung
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.