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Verwenden falscher Daten zur Bonitätsberechnung
Reklamation
Wer Inkassobüros keine Fantasieforderungen (z.B. Verzugsschaden, Bonitätsprüfkosten, Adressnachforschung, Bearbeitungsgebühren usw.) bezahlt (da diese rechtlich auch nicht geschuldet sind) und dann folglich diese Daten vom Inkassobüro an die CRIF AG als „offene Schuld“ weitergeleitet werden, verwendet die CRIF AG diese Daten zu Unrecht zur Berechnung der Bonität. Dies ist nicht rechtens! Solche Daten dürfen schlicht nicht verwendet werden..
Interessant ist auch, dass auf den Inkassoschreiben immer die CRIF AG im Kleingedruckten erwähnt ist, was schon fast als Drohung wahrgenommen werden kann. Ebenso, wenn man den Werdegang der Geschäftsleitung beachtet, dann sieht man, dass diese Zusammenarbeit wohl kein Zufall ist..
Ihre Erwartungen
- Erklärung
Antwort
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Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.
Anonym 07.09.2023
Die vorgedruckte Rechtfertigung, gespickt mit Schreibfehlern, kommt Ihren GeschäftspartnerInnen aus der Inkassobranche gleich.. Wenn Sie schon argumentieren, dann sollten Sie dessen Inhalt auch verstehen.
Nochmals zur Info: Inkassogebühren können nur dann als Verspätungsschaden im Sinne von Artikel 106 Absatz 1 OR (SR 220) geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall effektiv ein Schaden entstanden ist, der den gesetzlichen oder vertraglichen Verzugszins übersteigt und konkret nachgewiesen werden kann. So führt der eigene zeitliche Aufwand der Gläubigerinnen und Gläubiger bzw. der die Forderung übernehmenden Inkassounternehmen regelmässig nicht zu einer unfreiwilligen Vermögensverminderung, die einzelnen Schuldnerinnen und Schuldnern zurechenbar ist. Deshalb liegt auch kein Schaden im Rechtssinne vor.
Solche Gebühren sind nach geltendem Recht nicht als Schadensposten zugelassen und somit auch nicht geschuldet sind.
Und jetzt nochmals meine Frage: Warum verwenden Sie solche Daten zur Berechnung der Bonität? Diese „Fake-Daten“ sind NICHT ZULÄSSIG!
Gerne werde ich diese Angelegenheit dem Datenschutzbeauftragten zur Bearbeitung weiterleiten.
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.
Anonym 13.09.2023
Richtig, dieser Schaden muss nachgewiesen und genau beziffert werden - und das kann ein Inkassobüro nie. Fälschlicherweise werden dem Schuldner durch das Inkassobüro immer eine Berechtigung vorgegaukelt, welche sie gar nicht besitzt.
Den erwähnten Artikel 106 Abs. 1 OR kommt dann zur Anwendung, wenn dem Gläubiger duch den Zahlungsverzug einen „nachweisbaren“ Schaden entsteht. Beispiel: Wenn ich ein kleines Sanitärgeschäft habe und für eine Neubausiedlung 100 Toiletten liefere, mir der Bauherr diese nicht bezahlt und ich folglich bei meinem Lieferanten in Zahlungsverzug gerate, diesbezüglich einen Kredit mit hohen Zinsen aufnehmen muss um diese Rechnung zu bezahlen, DANN habe ich als Gläubiger einen erheblichen Schaden erlitten und kann diesen geltend machen! Ein Inkassobüro, welches Kleinforderungen für ein Grosskonzern einfordert, hat schlicht keinen Schaden vorzuweisen. Auch gehört der Zahlungsverzug zum normalen Geschäftsrisiko bzw. dessen Schaden wird bereits über die Mahnkosten abgegolten.
Nochmals; Ausstehende Fantasieforderungen dürfen nicht zur Berechnung der Bonität verwendet werden. Diese Kosten sind rechtlich nicht geschuldet (dieser Auffassung ist übrigens auch der Bundesrat!).
Leider ist es so, dass es fast keine Rechtsprechung in Zivilsachen im Zusammenhang mit Inkassounternehmen gibt und dass die wenigen zivilrechtlichen Entscheidungen unveröffentlichte erstinstanzliche Urteile sind. Diese Lücke legt den Schluss nahe, dass Inkassounternehmen die Sache oft fallen lassen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Nur wenige Menschen gehen überhaupt vor Gericht. Die Mehrheit geben eher dem Druck nach und zahlen diese Forderungen sowie die überhöhten und/oder unbegründeten Inkassogebühren, die von ihnen verlangt werden. Ein Inkassobüro konnte noch nie ein Schaden genau beziffern - und dies wäre dessen Pflicht. Seriöse Inkassofirmen lassen solche Fantasieforderungen auch immer dann aus Kulanz fallen, wenn ein Schuldner solche Kosten nicht bezahlt - weil diese rechtlich gar nicht durchsetzbar wären. Diese Rechtslage ist Ihnen als CRIF AG - wie auch einem Inkassobüro bestens bekannt. Stimmt, oder?
Somit fordere ich Sie hiermit nochmals höflich auf, sämtliche Daten von mir, welche Sie von solchen Inkasso-Halunken erhalten haben, unverzüglich aus Ihrer Datenbank zu löschen.
CRIF AG 28.09.2023
Wir haben der betroffenen Person die Vorgehensweise für die Löschung ungerechtfertigter Forderungen zu Verzugsschäden erklärt. Bislang wurden von Ihr jedoch keinerlei Massnahmen ergriffen, um diesen Prozess zu initiieren. Weitere Kommunikation werden wir direkt mit der betroffenen Person selbst führen, falls sie sich im Rahmen eines Auskunftsbegehrens an uns wendet.
Anonym 29.09.2023
Sie schreiben mit mir, nicht mit Dritten!
Getrost können Sie darauf verzichten, dass das Theater nach Ihrer Vorgabe abgewickelt wird. Sollten diese Daten von mir nicht innert Frist von einer Woche aus Ihrer Datensammlung entfernt werden, dann wird meine Aufforderung mittels richterlicher Verfügung durchgesetzt (unter Ihrer Kostenfolge!) - glauben Sie mir.
Ihre Erwartungen
- Erklärung