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Verspätete Weiterleitung Post ins Ausland

Mary C. Rudberg-van Mol Die Post La Poste La Posta Swiss Post 30.08.2023 Melden Reklamation gemeldet

Guten Tag,
Wenn es Ärger gibt, kann man sich immer an Sie wenden – laut Rubriken im KTipp. Hoffentlich können Sie etwas bei der Post erreichen. Ich habe drei Mal geschrieben, meine Beschwerde vorgebracht und keinerlei Reaktion erhalten. Nun hoffe ich auf Ihre Intervention, denn eine solche Haltung (oder ehe Nichthaltung) ist dreist. Ich erkläre zur Geschichte:

Bevor wir in Mai d.J. verreist sind, habe ich mich (wie auch schon in früheren Jahren) bei der Post gemeldet und einen vorübergehenden Post Weiterleitungsauftrag ins Ausland gegeben. Früher hat das immer sehr gut funktioniert. Bis auf dieses Mal.
Der Auftrag galt ab 19. Mai unsere Post nach Schweden weiter zu leiten. Als wir dann am 28. Juli wieder nach Hause kamen, fand ich nicht weitergeleitete Post bei mir zu Hause vor, da die Post erst ab 1. Juni die Weiterleitung begonnen hat. Die Auftragsbestätigung der Post habe ich als Anhang beigefügt.

Ich habe der Post drei Mal geschrieben, das letzte Mal am 24.08.2023 (wie nachfolgend)– ohne eine Antwort, eine Entschuldigung oder Entschädigung zu erhalten:



Grüezi,
Auftragsnummer: 47.21.303046.16440192 -
Ich habe Ihnen am 30. Juli und 7. August geschrieben und gemeldet, dass die Vereinbarung meine Post AB 19. MAI nach Schweden weiterzuleiten NICHT eingehalten wurde und somit Post bei mir zu Hause landete, die ich nicht bearbeiten konnte. Erst ab 1. Juni haben Sie die Post weitergeleitet.

Ich habe weder eine Antwort zur Klärung des Sachverhaltes, noch eine Entschuldigung von Ihnen erhalten. Diese Haltung ist mir unverständlich und zeigt nicht gerade von Kundenfreundlichkeit.

Daher erwarte ich nun von Ihnen, dass Sie mir Ihre Stellungnahme zukommen lassen und ggfls. Eine Rückerstattung für die Wochen, in der Sie Ihre versprochene Dienstleistung nicht erbracht haben.


Guten Tag,

Ich habe von Ihnen weder eine Antwort noch eine Entschuldigung erhalten, für das nicht Einhalten der vereinbarten und bezahlten Weiterleitung ab 19. Mai. Als ich zurück nach Hause kam, war Post zu Hause die nicht weitergeleitet wurde und somit habe ich Mahnungen erhalten für nicht rechtzeitig bezahlte Rechnungen.
Ich erwarte gerne Ihre Stellungnahme.
M.C. Rudberg-van Mol

Guten Abend,
Wir sind wieder in der Schweiz zurück. Zu meinem Entsetzten musste ich entdecken, dass Sie meine Post erst nach dem 1. Juni weitergeleitet haben, statt ab dem 19. MAI. Somit habe ich Rechnungen die zu bezahlen wären, nicht rechtzeitig erhalten und jetzt Mahnungen bekommen. Nicht nur das: Ich habe die Weiterleitungskosten ab 19. Mai bezahlt und somit für ganze zwei Wochen zu viel gezahlt. Ich glaube daher eine Ers 30139tattung wäre mehr als gerechtfertigt.

MfG,
M.C. Rudberg-van Mol


 


 

  • Entschuldigung
  • Erklärung

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 01.09.2023

Guten Tag,


 Besten Dank für Ihre Mitteilung.


Ich bitte Sie bezüglich der späten Antwort um Entschuldigung. Selbstverständlich haben wir auch unsere Systeme mit Ihrer E-Mail-Adresse nach bereits gesendeten Nachrichten durchsucht. Bedauerlicherweise konnten wir diese nicht finden.


Wir bedauern, dass Ihre Nachsendung nach Schweden nicht ordnungsgemäss erfolgte.


Gerne bestätige ich Ihnen, dass Ihre Meldung an die Verantwortlichen in Ihrer Region weitergeleitet wurde. Da seit Ihrem Nachsendeauftrag viel Zeit vergangen ist, konnte sich das zuständige Zustellteam nicht mehr daran erinnern. Natürlich wurde das Zustellteam darauf hingewiesen in Zukunft Nachsendungsaufträge korrekt auszuführen. Für die Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Verzeihung.


Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Wir geben täglich unser Bestes, um Ihnen einen kompetenten und zuverlässigen Service zu bieten. Dass uns dies in Ihrem Fall nicht gelungen ist, bedauern wir.


Für Ihre Unannehmlichkeiten senden wir Ihnen gerne per E-Mail einen Postgutschein im Wert von CHF 50.00.


Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig. 


Freundliche Grüsse,


Ihr Contact Center Post CH AG

Ich möchte mich sehr bei Reklamation.ch bedanken. Durch Ihre Hilfe erhielt ich unmittelbar eine Antwort von der Post, mit einer Entschuldigung - die zwar nicht ganz nachvollzielbar ist - aber oben drauf hat die Post mir auch noch einen Gutschein über Fr. 50.- geschickt. Das ist wenigstens erfreulich. Dass die Post mir Tags darauf auch noch eine Umfrage über meine Beurteilung der Dienstleistung der Post per E-Mail zuschickte, fand ich schon etwas absurd - nachdem ich mehr als einen Monat habe warten müssen auf eine Reaktion und Entschuldigung. Aber so sei es. Nochmals vielen Dank Reklamation.ch für Ihre Hilfe.