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Helsana behauptet, keine Kenntniss von neuem Konto von unserer Mutter zu haben

Christian Nett Helsana 21.07.2023 Melden Reklamation gemeldet

Im Februar verstarb unser Vater. Wir meldeten der Krankenkasse nach Neueröffnung des Lohnkontos von unserer Mutter im März umgehend die neue Kontonummer. Infolge aller Büroarbeiten meldeten wir die Prämienverbilligung an und erhielten Bescheid, für 2022 nachträglich einen Betrag ausbezahlt zu erhalten.



Die Krankenkasse stellte uns im Juni ein Schreiben zu, adressiert an die Erbengemeinschaft, in welchem nach der Kontonummer für die Auszahlung gefragt wurde, da unser verstorbene Vater keine Kontoinformationen habe. Angesäuert legte ich umgehend wieder das selbe Schreiben vom März mit den aktuellen Kontoangaben bei und sendete dies sofort wieder ab einer Poststelle der Krankenkasse zu.



Diese zahlte trotzdem per ASR und zog Gebühren ab. Sie behauptet, keine Angaben zum Konto zur Auszahlung zu finden. Ich finde dies nicht korrekt von einem solchen Betrieb. Wir verlangen die Rückerstattung der ungerechtfertigten Gebührenabzüge.


Freundliche Grüsse
Ch. N.


 

  • Rückerstattung CHF 44.70.-

Helsana 21.07.2023

Sehr geehrter Herr Nett


Besten Dank für Ihre Nachricht. 


Sie erhalten unsere Antwort auf dem schriftlichen Weg. 


Freundliche Grüsse


Helsana Versicherungen AG


 

Herzlichen Dank an das Helsana Team für das Abklären der Umstände und die Rückmeldung. Wir sind sehr zufrieden, wie die Korrespondenz erfolgte und schätzen sehr, dass auch zu Fehler gestanden werden kann. Herzliche Grüsse