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Lehrlinge BLS in der 1. Klasse
Reklamation
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich wissen, ob die Aussage eines Lehrlings korrekt ist (der mit dem Zug heute Morgen von Schüpfen nach Bern unterwegs war), dass er als Fahrwerkselektriker in der 1. Klasse fahren darf. Wenn das korrekt ist, wäre ich dankbar, wenn man die Jugendlichen darauf aufmerksam machen könnte, dass nicht jeder 2. Satz mit "Hure" startet und dass sie Videos auf dem Handy per Kopfhörer anhören.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Herzlichen Dank
Ihre Erwartungen
- Erklärung
Antwort
BLS AG 18.07.2023
Guten Tag Frau Kobi
Besten Dank für Ihre Nachricht an uns. Es freut uns, Sie als Kundin in der 1. Klasse zu begrüssen. Umso mehr tut es uns leid, dass Sie heute Morgen eine ärgerliche Fahrt erleben mussten. Bitte entschuldigen Sie die Umstände.
Lernende im öffentlichen Verkehr erhalten vom Ausbildungsverbund ein GA 2. Klasse und ist ein Lohnbestandteil. Wird von den Lernenden den Aufpreis für in de 1. Klasse selbst bezahlt, dürfen diese natürlich auch in der 1. Klasse reisen. Dass aber ein GA der 1. Klasse zur Verfügung gestellt wird oder das GA der 2. Klasse für Fahrten in der 1. Klasse ohne entsprechenden Klassenwechsel berechtigt, ist nicht korrekt.
Gerne nehmen wir Ihre Rückmeldung intern auf und prüfen, ob vermehrt Kontrollen auf der Strecke zwischen Schüpfen und Bern durchgeführt werden können. Danke, haben Sie sich die Zeit genommen und uns über Ihr Erlebnis informiert. Sollten Sie erneut Fahrgäste beobachten, die sich nicht an die Zugsordnung (lautes Musikhören etc.) halten, sind wir um eine erneute Rückmeldung dankbar. Alle Informationen zu unseren direkten Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter bls.ch/kontakt.
Wir wünschen Ihnen gute Fahrten mit der BLS.
Freundliche Grüsse
BLS Kundendienst