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Lötschberg Card Guthaben nur 3 Jahre gütlig!

Oliver BLS AG 17.07.2023 Melden Reklamation gemeldet

Es handelt sich hierbei um eine Punktekarte, bei dem man je nach Betrag des Aufladens bis zu 40% gegenüber dem regulären Preis sparen kann.


Doch die Punkte verfallen nach 3 Jahren, ausser man lädt die Karte erneut auf. Der Hick an der Sache, der Punktestand muss kleiner als 200 sein, damit man die Karte wieder aufladen kann und die Punkte wieder 3 Jahre gültig sind.


Die Praxis ist völlig kundenunfreundlich und auch Preisüberwacher Stefan Meierhans hat sich nicht freundlich über diese Praxis geäussert und angekündigt, dass er dem nachgehe. Nun leider hat Herr Meierhans etwas viel um die Ohren.


Ausserdem kann die BLS bei einer Preiserhöhung auch die Anzahl Punkte, welche abgezogen werden, erhöhen. Anders als bei einem Gutschein e.g. ein Wochenende im Hotel XY. Wenn man diesen erst in 10 Jahren einlöst, dann hat man eigentlich den Wert des Gutescheins erhöht, da wohl der Aufenthalt im Hotel XY um einiges teurer geworden ist. Bei der Punktekarte kann man einfach mehr abziehen, falls es Preisänderungen geben soll.


Hinzu kommt, dass man ja gerne die Dauer wieder auf 3 Jahre erhöhen möchte, indem man die Karte wieder auflädt. Aber dies darf man erst, wenn weniger als 200 Punkte drauf sind. Absolut eine blockierende Strategie!


Art. 129 OR verbietet ausdrücklich, die gesetzlichen Verjährungsfristen von Forderungen zu verkürzen.


Es besteht seit langem die überwiegende Lehrmeinung, dass auch Forderungen aus Gutscheinen den gesetzlichen Verjährungsfristen unterliegen. Endlich liegt nun auch ein erstes Gerichtsurteil vor, das zum gleichen Schluss kommt: Link: https://www.srf.ch/news/schweiz/etappensieg-fuer-konsumenten-gericht-entscheidet-gutschein-ist-zehn-jahre-gueltig


Gutscheine sind somit je nach Forderung fünf oder zehn Jahre lang gültig – auch wenn darauf ein früheres Ablaufdatum vermerkt ist. Konkrete Angaben zu den Fristen finden Sie hier: https://www.konsumentenschutz.ch/online-ratgeber/wie-lange-ist-ein-gutschein-gueltig/


Das es bei der Lötschberg Card um eine Dienstleistung handelt, die im Voraus bezahlt wurde, ist dies gleichzusetzen mit einem "Gutschein".


Die Gültigkeitsdauer der Punkte muss dem Gesetz entsprechend angepasst werden! Ausserdem darf dem Kunden nicht verwehrt werden die Karte erst ab 200 Punkten aufladen zu dürfen!

  • Erklärung
  • Andere Änderung der Produktstrategie beziehungsweise umsetzen der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Gültigkeitsdauer der Punkte

BLS AG 17.07.2023

Guten Tag

Besten Dank für Ihre Nachricht. Das System der Punktekarte belohnt Vielfahrer:innen mit einem Rabatt. Das heisst, man lädt einen vordefinierten Betrag auf die Punktekarte auf und erhält dazu zusätzlich Bonuspunkte gutgeschrieben. Dieses System entspricht nicht Ihren Vorstellungen, das nehmen wir gerne entgegen.

Von der Punktekarte werden zuerst die normalen Punkte, welche dem Aufzahlungsbetrag entsprechen, abgebucht. Wenn diese aufgebraucht sind, kommt man zu den Bonuspunkten - man fährt also gratis. Bonuspunkte haben keinen Geldwert und können aus diesem Grund auch nicht erstattet werden. Wir gehen davon aus, dass ein:e Vielfahrer:in die Punktekarte im Zeitraum von drei Jahren abfahren kann. Wird in dieser Zeit beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen (mit Arztzeugnis) der BLS Autoverlad nicht genutzt, suchen wir nach individuellen Lösungen.

Anlässlich des Kaufs der Punktekarte wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BLS AG für Punktekarten ausgehändigt. Mit Vertragsabschluss bzw. mit dem Kauf der entsprechenden Punktekarte werden die entsprechenden AGB akzeptiert. In der Tat sind die im OR enthaltenen Verjährungsfristen (Art. 127ff) zwingender Natur. Art. 129 OR verbietet explizit eine vertragliche Abänderung. Indem die BLS – gemäss Ziffer 5 der AGB – die Möglichkeit bietet, dass teilweise benutzte Punktekarten jederzeit erstattet werden, hält sie die gesetzlich zwingenden Bestimmungen ein und stellt sich somit in keiner Art und Weise über das OR.

Anders verhält es sich jedoch mit den Bonuspunkten. Diese werden gemäss Ziffer 5 der AGB nicht rückerstattet. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige und zusätzliche (über die Zahlung bzw. den Kauf hinausgehende) Leistung bzw. „Aktion“ der BLS, für die nicht bezahlt wurde. Aufgrund dieser Umstände ist die BLS berechtigt, die Bonuspunkte auch zeitlich zu beschränken, ohne dass hiermit gegen die erwähnten gesetzlichen Bestimmungen verstossen wird.

Das Punktesystem ist in die Jahre gekommen, dessen sind wir uns bewusst. Entsprechend arbeiten wir an einem neuen Zutrittssystem beim BLS Autoverlad Lötschberg und Simplon, welches voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 eingeführt wird. Die bestehenden Guthaben werden in ein digitales Kundenkonto umgewandelt. Informationen zur Preisbildung und zum Produkt erfolgen, sobald die nötigen Teilprojekte abgeschlossen sind. Diesbezüglich bitte ich Sie um Geduld.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Zeilen unsere Sicht etwas näher gebracht zu haben.

Wir wünschen Ihnen gute Fahrt mit der BLS AG.

Freundliche Grüsse
BLS Kundendienst

Lieber BLS Kundendienst Ich bin mit Ihrer Antwort nur teilweise zufrieden. In der Tat finde ich es positiv von Ihnen gemäss Ziffer 5 der AGB die Möglichkeit anbieten, jederzeit teilweise benutze Punktekarte erstatten zu lassen. Nichts desto trotz kann kein Kunde gemäss Ziffer 5 der AGB nachvollziehen, dass er dies auch nach den abgelaufenen 3 Jahren tun darf. Dadurch, dass Sie eine Gültigkeit von 3 Jahren einführen (unter dem gesetzlichen Minimum gemäss OR) zwingen Sie den Kunden die Karte gegen Gebühr (Ziffer 6) zurückerstatten zu lassen. Rechenbeispiel - der Kunde kauft eine Punktekarte für 250.00 CHF und erhält 300 Punkte. Er benutzt die Karte in 3 Jahre 1x (Mo-Do). Nach 3 Jahren kann er die Punktekarte nicht mehr benutzen, d.h. er ist gezwungen die Möglichkeiten der Rückerstattung gemäss Ziffer 5 benutzen, da die Karte nicht mehr gültig ist (obwohl sie es wäre, gemäss OR). Er verliert die Bonuspunkte und bezahlt noch Gebühren: 300 Punkte - 25 Punkte 1x Benutzung - 50 Bonuspunkte [? hier stellt sich noch die Frage, ob der Kunde durch 1x Benutzung ein Teil der Bonuspunkte bereits gebraucht hat? Noch ein versteckter Kundennachteil bei der Rückerstattung, aber um das geht's hier ja (noch) nicht] - 25 Punkte Gebühren Und obwohl die Punkte gemäss OR noch gültig wären verliert der Kunde Dank Ihrer Gültigkeitspolicy 25.00 CHF. Somit bestehe ich immer noch auf eine Änderung der Gültigkeitsdauer ODER auf den Verzicht eines Punkte-Maximums (gemäss AGB Ziffer 1) von 200 Punkten. Denn auch diese Ladehemmung, obschon ein Kunde möglicherweise die Karte gerne laden möchte um nicht zu Letzt auch die Gültigkeit wieder auf 3 Jahre zu erhöhen, verhindert dem Kunden genau diese Möglichkeit. Wie bereits erwähnt bin ich nur teilweise mit der Antwort zufrieden, denn die jederzeit Rückerstattungsmöglichkeit von teilweise benutzten Punktekarte hält sich in diesem Sinne NICHT an die gesetzlich zwingenden Bestimmungen und stellt sich in meinen Augen über dem OR. Erstens wegen den Gebühren und zweitens wegen der Gültigkeitsdauer. Wäre diese gemäss OR umgesetzt, dann wäre der Kunde nicht bereits nach 3 Jahren gezwungen Ihre Rückerstattungsmöglichkeit zu nutzen, sondern erst nach Ablauf der gesetzlichen Gültigkeiten. Nun hoffe ich auf ein bisschen Einsicht, nicht zuletzt in stetiger konstruktiven Diskussion, mit freundlichen Grüssen, Oliver T.