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Creditreform Egeli St. Gallen setzt neuen Massstab im Bereich
Reklamation
Das es in der Inkassobranche zahlreiche "schwarze Schafe" gibt ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Diesbezüglich scheint die FA
Creditreform Egeli St. Gallen AG, nun neue Massstäbe zu setzen.
Aufgrund einer Bestellung bei der FA Kauf AG, Ebnat-Kappel, im Februar 2023, welche ich bis heute nicht erhalten habe, werde ich nun von der Creditreform Egeli St. Gallen AG auf übelste Weise belästigt. Obwohl ich diesem Inkassobüro mitgeteilt habe, dass ich die Bestellte Ware nie erhalten habe.
Auf die am 23.06.2023 erhaltene Betreibung habe ich begründet Rechtsvorschlag erhoben.
Am 30.06.2023 habe ich, man staune, für die gleiche Forderung erneut eine Betreibung erhalten. Auch hier habe ich erneut begründet Rechtsvorschlag erhoben.
Mittlerweile wurden gegen meine Person 2 Betreibungen im Gesamtwert von ca. CHF 2`200.00 eingeleitet für eine Warenbestellung in der Höhe von knapp CHF 800.00 welche ich bis heute nicht erhalten habe.
Gestern erhielt ich von der Creditreform Egeli St. Gallen AG ein Schreiben, in welchem mir mitgeteilt wird, ich hätte unbegründet Rechtsvorschlag erhoben. Mir wurde unter Androhung "hoher Prozesskosten" empfohlen, den Rechtsvorschlag zurückzuziehen.
Offensichtlich hat man bei der Creditreform Egeli St. Gallen AG nicht nur eine "Leseschwäche" sondern auch ungenügende Rechtskenntnisse. Diesem Inkassobüro ist offensichtlich nicht bekannt, dass gemäss der Zivilprozessordnung die klagende Partei die Gerichtskosten im Voraus zu bezahlen hat. Die klagende Partei bleibt auf diesen Kosten sitzen, sollte sie mit ihrem Rechtsbegehren nicht durchdringen. Zudem besteht das Risiko , der beklagten Partei, eine "Parteientschädigung" bezahlen zu müssen.
Zudem stellen sie mir insgesamt mehrere hundert Franken an Kosten in Rechnung (Zahlungsbefehl). Ich empfehle ihnen sich diesbezüglich mit dem Art. 27 SchKG und deren Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Das SchKG erhalten sie im Übrigen in jeder grösseren Buchhandlung und ist selbst für das "kleine" Budget erschwinglich. Für den "Basler Kommentar" müssen sie hingegen schon etwas tiefer in die Tasche greifen. Dürfte sich hingegen für die Creditreform Egeli St. Gallen AG durchaus lohnen.
Sie hätten dadurch die Möglichkeit sich etwas Kompetenz und Fachwissen anzueignen. Dies würde ihnen die Möglichkeit bieten etwas professioneller in Erscheinung zu treten und dabei peinliche Auftritte vermeiden lassen.
Weiter würde ich ihnen die Anschaffung des Basler Kommentar "ZGB/OR empfehlen. Dort haben sie die Möglichkeit sich umfassend mit dem Art. 8 ZGB auseinanderzusetzen. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich das Wissen aus den beiden erwähnten Sammlungen etwas gefestigt hat, wäre die Anschaffung aus der "Basler Reihe" Kommentar ZPO sicher prüfenswert.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass die Anschaffung dieser drei Werke etwas kostspielig ist. Aber unter dem Strich ist es lohnenswert, denn damit haben sie Expertenwissen zu einem fairen Preis.
Auf ihrer Internetseite geben sie sich vollmundig als seriöser Inkassopartner mit rund 80-Jähriger Erfahrung aus. Offenbar haben sie in dieser sehr langen Zeit nicht einmal die Basics begriffen. Unter "seriös" verstehe ich etwas anderes.
Die Creditreform Egeli St. Gallen AG fällt daher wohl im Branchenvergleich nicht besonders negativ auf: denn das Gros in dieser Branche verhält sich nach dem Motto " ist der Ruf einmal ruiniert, so lebt es sich ungeniert". Da hilft dieser Branche auch ihre selbsternannten Verhaltensregeln wenig, denn diese sind das Papier nicht wert und sind bestenfalls ein Marketinggag einer Branche, welche seit Jahren versucht ihren schlechten Ruf erfolglos zu beseitigen.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Ihre Erwartungen
- Entschuldigung
- Erklärung
- Andere sofortige Einstellung der Rechnungstellung, Rückzug der Betreibungen, Widergutmachung von CHF 150.00 zu gunsten Krebsliga
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Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.
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