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Trotz schriftlicher Zusicherung wurde eine Kostenbeteiligung nachträglich abgelehnt.
Reklamation
Uns wurde mitgeteilt, dass die Kosten für die Psychotherapie unseres Sohnes trotz vorgängiger Zusicherung durch Helsana nicht übernommen werden. Wir haben die Frage der Kostenbeteiligung frühzeitig und sorgfältig mit Helsana abgeklärt, unterdessen wurde uns diese Zusicherung sogar schriftlich bestätigt. Umso erstaunter waren wir, dass uns die versprochenen Leistungen durch Helsana verweigert werden. Interne Falschauskünfte und Kommunikationspannen im Zusammenhang mit einem uns nicht vertrauten Systemwechsel sollen durch die Kunden ausgebadet werden.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 2500.-
Antwort
Helsana 02.05.2023
Sehr geehrter Herr Gurtner
Danke für Ihre Nachricht. Sie erhalten unsere Antwort in schriftlicher Form per Post.
Freundliche Grüsse
Helsana Versicherungen AG
Beschwerdemanagement