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POST AG: SCHLANGENFÄNGEREI mit SYSTEM!

Ruedi HASLER Die Post La Poste La Posta Swiss Post 17.02.2016 Melden Reklamation gemeldet

Die Post AG hat mir zum Dreikönigstag (Mail 6-1-16) für meine "Treue" CHF 20.– Rabatt "geschenkt" (Code "THANKYOU") - bei einem Mindestbestellwert von CHF 100.– + unter Ausnahme u.a. von Philatelieartikel. Innerhalb der Gültigkeitsfrist habe ich im Postshop.ch eine Bestellung von CHF 100.10 aufgegeben + dabei bewusst die Rubrik "Philatelie" nicht angeklickt. Der Rabatt wurde dann jedoch verweigert, weil es angeblich "keinen Artikel im Warenkorb habe, dür den Rabattcode eingelöst werden" könne.
Die Post betreibt diese SCHLANGENFÄNGEREI mit SYSTEM, vertreibt sie doch doch solche LOCKVOGELANGEBOTE über verschiedene Kanäle, z.B. SOVENDUS (2-12-15, Referenz #GV4901506) oder JUGENDHERBERGEN (18-6-12).
Von einem staatsnahen Betrieb dürfte man eigentlich erwarten, dass er die SCHWEIZERISCHE RECHTSORDNUNG kennt + respektiert, so auch Art. 3 OBLIGATIONENRECHT.
Von der Post AG erwarte ich nun, dass sie mir den in Aussicht gestellten Rabatt auch auf Briefmarken zumindest noch im nachhinein gewährt + mir die Bestellung gegen Rechnung ausführt!

  • Andere Gewährung von CHF 20.– Rabatt

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 19.02.2016

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Besten Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Leider können wir Ihre Reaktion nicht direkt auf dieser Plattform bearbeiten. Wir bitten Sie deshalb, Ihr Anliegen direkt bei unserem Kundendienst einzureichen. Dies können Sie ganz einfach mit dem Kontaktformular auf unserer Website, telefonisch unter 0848 888 888 oder per E-Mail an [email protected].

Freundliche Grüsse
Kundendienst Post CH AG


 


 

Ruedi HASLER 20.02.2016

In Ergänzung zu dem auf dem Portal Reklamationen.ch dargelegten Sachverhalt (17-2-16, inkl. Bestellliste im Anhang) finden sich zusätzliche Infos für die Erledigung bereits seit längerem unter Referenz #GV4901506 beim Post-Kundendienst!
Am 12-1-16 ist mir dabei allerdings mitgeteilt worden, dass die Post CH AG "auf weitere Begehren oder Korrespondenzen ... nicht mehr eingehen" wird - da mir hiefür das gleichzeitig abverlangte "Verständnis" allerdings fehlte, habe ich dann den Weg über das Portal Reklamationen.ch gewählt.
Nun nehme ich gerne z.K., dass mein Anliegen doch noch durch den Post-Kundendienst behandelt wird.
Für eine kulante Erledigung des Anliegens danke ich im Voraus bestens!