Neue Reklamation
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Unerlaubte Rechnungsstellung
Reklamation
Passen Sie unverzüglich Ihre gestellte Rechnung an. Nebenforderung, Identifikation sowie Verzugsschaden können nicht geltend gemacht werden. Ihre zusätzlichen Forderungen sind höher als der eigentlich geforderte Betrag. Aus 112.- machen sie bei sich 262.71. Sie können ja nicht mal Ihre Rechnung ordentlich führen und runden.
Ihre Erwartungen
- Entschuldigung
- Erklärung
- Andere Anpassung nach geltendem Recht
Antwort
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.
Kommentar
Verzugsschaden, Bonitätsprüfung sowie Rechtsbeistand darf dem Schuldner nicht berechnet werden. Die Forderung ist nach Schweizer Recht so tief wie möglich zu halten. Die Praktiken der Inkassofirmen sind nicht gerechtfertigt, in der Hoffnung der Schuldner weiss es nicht besser