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Mahnung trotzt rechtzeitige Bezahlung

Paulo Gomes Assura 24.02.2023 Melden Reklamation gemeldet

Heute habe ich eine Mahnung von der Assura erhalten. Diese bezieht sich auf eine Rechnung, den ich  anfangs Februar rechtzeitig geleistet.


Ich möchte meine Frustration zum Ausdruck bringen, da ich eine Mahnung von der Assura erhalten habe, obwohl ich die Zahlung für die Rechnung Nummer 2221968847 Anfang Februar rechtzeitig geleistet habe.


Als Beweis lege ich diesem Schreiben den Zahlungsbeleg/den entsprechenden Kontoauszug in Kopie bei. Diese Mahnung wäre daher als gegenstandslos zu betrachten und die Angelegenheit erledigt, ODER? Falsch, Falsch und 1000-mal Falsch.


Leider konnte mir der Kundendienst (Telefon) keine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, an die ich den Beweis schicken kann. Stattdessen wurde ich aufgefordert, die Mahnung zu bezahlen, bevor zusätzliche Kosten/Mahnungen anfallen.


Als ich versuchte, die Angelegenheit persönlich bei der Geschäftsstelle in Zürich zu klären, wurde mir mitgeteilt, dass die Fachabteilung nicht mehr erreichbar sei , NOTABENE um 14.29 Uhr. Ich fand dies seltsam und frage mich, ob es ein Feiertag in Pully war,KARNEVAL vieleicht? von dem ich nichts wusste. Die Mitarbeiterin schlug vor, die Mahnung innerhalb der Frist zu bezahlen, was ich als unzureichend empfand.


Bedauerlicherweise sehe ich mich gezwungen, erneut einen LSI-Brief zu schreiben, um die Angelegenheit zu klären. PFUI


Obwohl ich weiss, dass es wichtig ist, respektvoll und sachlich zu bleiben, muss ich gestehen, dass es mir schwerfällt, nichts anderes zu denken, eine andere Meinung über die Fähigkeiten der Mitarbeiter bei der Assura zu haben.


Die Tatsache, dass die Geschäftsstelle in Zürich auch nicht in der Lage war, mir zu helfen, hat meine Frustration noch verstärkt.


Gibt es überhaupt intelligenten Menschen bei der Assura?

  • Entschuldigung
  • Erklärung

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Paulo Gomes 01.03.2023

Ich habe bis heute keine Antwort auf meine Reklamationen vom 24. Februar 2023 bezüglich der Stornierung der Mahnung erhalten. Genauso wie auf die Reklamation vom und 20. Februar 2023.

Stattdessen habe ich eine E-Mail erhalten,s.u., in der angekündigt wird, dass ich Post auf elektronischem Weg erhalten habe, obwohl ich tatsächlich keine Post erhalten habe.

Ich erhalte solche E-Mail-Ankündigungen regelmäßig, ohne dass tatsächlich Post auf elektronischem Weg bei mir eintrifft. Ich bin verwirrt und frage mich, was das Ziel dieser scheinbaren Fake-E-Mails ist.

 

 

Sehr geehrter Herr Gomes

Hiermit informieren wir Sie, dass Sie Post auf elektronischem Weg erhalten haben. Diese Dokumente finden Sie direkt in Ihrem Kundenbereich und in der Assura App.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Konsultieren Sie unser ausführliches Tutorial, um Ihre Dokumente in Ihrem Kundenbereich zu finden.

Freundliche Grüsse

 

Assura

e-assura.ch

Assura 13.03.2023

Sehr geehrter Herr Gomes


Die Antwort auf Ihre Beschwerde vom 24. Februar wurde am 2. März auf dem Postweg versandt. Die von Ihnen erwähnten E-Mail-Benachrichtigungen beziehen sich auf Steuerbescheinigungen und Prämienrechnungen, die in Ihrem Kundenbereich eingetroffen sind. 


Freundliche Grüsse


Assura

Paulo Gomes 13.03.2023

Liebe ASSURA, hiermit bestätige ich, dass ich bis zum heutigen Tag, dem 13.03.2023, keine Antwort auf meine Beschwerde vom 24. Februar erhalten habe, weder per Post noch per E-Mail. Aus diesem Grund habe ich gestern eine neue Beschwerde an die ASSURA CEO und die Ombudsstelle Krankenversicherung, Postfach 519, 6002 Luzern, gesendet.

Ich bin auch überrascht von Ihrer Aussage, dass der Brief am 2. März auf dem Postweg versandt wurde, also vor 11 Tagen. In einer Zeit, in der alle über Digitalisierung sprechen und diese großschreiben, verwundert es mich, dass mir ein Brief auf Papier geschrieben, frankiert und per Post mit terrestrischen Transportmitteln transportiert wird.

Die von mir erwähnten E-Mail-Benachrichtigungen beziehen sich nicht auf die Steuerbescheinigungen, die ich am 06.02.2023 erhalten habe ("Nachweis für die Steuer - 06.02.2023"), und auch nicht auf die Prämienrechnungen , die ich am 25.02.2023 erhalten habe ("25.02.2023 ZU BEZAHLEN").

Mit freundlichen Grüßen

Paulo Gomes

Ihre Erwartungen
  • Erklärung