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Automatische Vertragsverlängerung widerrechtlich im Sinne des schweizerischen Lauterkeitsrechts
Reklamation
Mein Vertrag mit Elite Partner wurde am 27.10.2022 automatisch, jedoch widerrechtlich im Sinne des schweizerischen Lauterkeitsrechts verlängert. Bei der beanstandeten Transaktion handelt es sich um einen Gesetzesverstoss seitens Elite Partner gegen das Schweizerische Lauterkeitsrecht. Eine Kündigung setzt einen Vertragsabschluss voraus, den es nie gegeben hat. Art. 406d OR sieht zur Gültigkeit des Vertrages Schriftlichkeit mit einer eigenständigen Unterschrift der Vertragsparteien voraus, also des Kunden und der Online-Partnervermittlung (vgl. Art. 13 OR). Dies geschieht bei einem Vertragsabschluss bei ElitePartner allerdings nicht. Auch die gleichwertige, digitale Signatur kommt nicht zur Anwendung (vgl. Art. 14 Abs. 2bis OR). Somit sind solche Verträge formnichtig, d.h. ungültig, und mit ihnen auch die automatische Vertragsverlängerung. Schweizer Rechtsgelehrte sind sich in diesem Punkt einig.
Trotz mehrmaligen Aufforderungen der kompletten Rückerstattung mit Hinweis auf den Gesetzesverstoss ist Elite Partner nicht bereit, die unrechtmässig eingezogene Gebühr auf meine Kreditkarte zurückzuerstatten. Die Firma offerierte eine Reduktion des unlauteren Mitgliederbeitrags von 550,80 EUR auf 344,64 CHF, um mich mit einem "Leckerbissen" von rechtlichen Schritten und der Veröffentlichung des Falles abzuhalten. Diese Firma hat ganz klar einen Gesetzesverstoss begangen und droht mir nun mit einem Inkassoverfahren. Der Fall sollte so schnell wie möglich in Ihrer Zeitschrift publik gemacht werden, damit nicht noch mehr Personen Opfer dieser kriminellen Firma werden. Ein Anwalt sollte Elite Partner schreiben und denen das Schweizerische Recht erklären.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 550.80.-
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.