Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Forderung der KPT wird storniert und trotzdem erhalte ich Mahnungen, Zahlungsforderung

Anonym KPT/CPT 29.08.2022 Melden Reklamation gemeldet

Aufgrund einer Augenverletzung (Unfall) bezog ich bei einer Apotheke Medikamente im August 2021. Da ich noch keine Unfallnummer hatte, nahm die Apothekerin die Krankenkasse-Karte. Aus versehen markierte sie für den Behandlungsgrund Krankheit. Dieses Missverständnis klärte ich mit der KPT telefonisch und schickte der Krankenkasse das Bagatellunfallmeldungs-Formular inkl Schadensnummer der Versicherung. Mir wurde von Seite der KPT versichert, dass sie die Verantwortung für die Rückforderung übernehmen werden (siehe Anhang). Leider klappte das nicht und die KPT stellte mir den Betrag mehrmals in Rechnung, Zahlungserinnerung, Mahnung, Zahlungsaufforderung. Ich reklamierte jedes Mal sowohl mündlich als auch schriftlich. Jedes Mal wurde mir in Aussicht gestellt, dass der offene Betrag von CHF 40.70 storniert werde oder das es sich um einen Fehler handelt (siehe Anhang). Leider ohne Erfolg. Gestern habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten. Es ist für mich frustrierend, wie viel Zeit ich für diese ungerechtfertige Forderung aufwenden muss und ärgere mich über die undurchsichtige, widersprüchliche, kundenunfreundliche Kommunikation der KPT.


  • Andere Rückzug der Forderung

KPT/CPT 29.08.2022

Guten Tag


Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


Die Rechnung wurde von unserem System storniert. Leider wurde der Betrag von CHF 40.70 am 29.07.2022 auf Ihr Konto ausbezahlt anstatt dass er verrechnet wurde (Siehe dazu auch unsere Mitteilung vom 29.7.2022). Bitte prüfen Sie den Zahlungseingang Ende Juli/Anfang August auf Ihrem Konto. Wir bitten Sie deshalb, uns diesen Betrag von CHF 40.70 zurückzuüberweisen, selbstverständlich ohne die CHF 30.– Mahngebühren. Aus Datenschutzgründen können wir diese Abrechnungen hier nicht anhängen, senden Ihnen aber umgehend je eine Kopie per Post zu. Grundsätzlich gehen wir jeweils davon aus, dass Sie die ursprüngliche Rechnung bezahlt haben und somit wir dann bei der Korrektur eine Rückerstattung machen. Wenn dem nicht so ist, muss dies manuell übersteuert werden, was leider in Ihrem Fall nicht geklappt hat.


Wir verstehen sehr gut, dass diese Situation für Unmut sorgte und bitten Sie für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.


Mit freundlichen Grüssen


Ihre KPT

Diese Antwort war für mich verständlich und den fälschlicherweise überwiesenen Betrag habe ich dank der Zeitangabe auch auf meinem Post-Konto gefunden. Also alles klar, ich werde den Betrag ohne Mahnung zurückschicken. Dass der von der KPT fehlerhaft überwiesen Betrag per Zahlungsaufforderung mit Mahnung eingefordert wird, finde ich nach wie vor sehr unglücklich. Ein Telefon «Sie es ist uns ein Fehler passiert, könnten Sie bitte...» wäre viel besser für meine Gesundheit.