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Erstattung des Fehlbetrages
Reklamation
Am 17.12.2015 unterzeichnete ich einen Vertrag im Stundenlohn mit geringem Pensum, und am 4.1.2016 wurde mir ein Kündigungsbrief ohne jegliche Vorahnung eingeschrieben zugesandt. Es brauchte meinerseits ebenso einen eingeschriebenen Brief, um die Möglichkeit einer persönlichen Rückgabe der Dienstkleider terminlich festzulegen und die Lohnabrechnung anzusprechen. Am 19.1.2016 war dies dann möglich, jedoch keinerlei Bereitschaft letzteres dahingehend zu korrigieren, mir die Sonntagszulage auszuzahlen und einen Pensionskassenbetrag. Begründung: "Ich habe den Dienst getauscht". Dies geschah im Einvernehmen mit der Geschäftsführerin (GF) via SMS Kontakt. Sie fand diese Idee gut.
Ihre Erwartungen
- Entschuldigung
- Andere Einhalten des Vertrages
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.