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Zu hoher Selbstbehalt bei Europcar-Mietvertrag
Reklamation
Laut Mietvertrag No 8014222800 vom 8.8.2020 (siehe Anhang) beträgt der Selbstbehalt CHF 1.500.
Laut AGB (https://www.europcar.ch/Allgemeine_Geschaeftsbedingungen?noredirection=true), Ziffer 11, Lit. d gilt: "Der Umfang der Haftung beinhaltet die Reparaturkosten bzw. den Fahrzeugwert bei Totalschaden sowie den weiteren Schaden, wie beispielsweise Abschleppkosten, Kosten einer Expertise, Wertminderung des Mietobjekts, entgangene Mieteinnahmen, Anwaltskosten zuzüglich Administrationsgebühren." Somit sind Administrationsgebühren Teil der Haftung bzw. des Selbstbehalts.
Für einen Unfall wurden mir zusätzlich zum Selbstbehalt von CHF 1.500 aber noch weitere CHF 80 Administrationsgebühren berechnet, obwohl diese CHF 80 bereits im Selbstbehalt enthalten sind. Diese CHF 80 sind somit zurückzuerstatten.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 80.-
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.