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Intrum fordert wieder einen Fantasieposten

Anonym Intrum Justitia AG 09.03.2022 Melden Reklamation gemeldet

Wie die Intrum AG in ihrem Schreiben bestätigt, ist die Grundforderung inkl. Mahnspesen und Zins beglichen, somit besteht auch keine Rechtsgrundlage mehr für weitere (Fantasie-) Forderungen!


Wie im Schreiben von der Intrum AG erwähnt, sind durch den Zahlungsverzug dem Gläubiger - und sogar der Intrum AG (wie laut darf gelacht werden?) - weitere Kosten entstanden. Diese werden mit Fr. 168.55 in Rechnung gestellt und besitzen in der Rechnung den Posten „mit Kunde vertraglich vereinbarte Bearbeitungsgebühr“. Dies wirkt „seriös“, doch weise ich die Intrum AG gerne auf folgende Punkte hin: In der AGB von ricardo.ch (unter Punkt 5.5.3, Zahlungsfrist) wird im letzten Satz erwähnt, dass sich ricardo.ch vorbehält, „den Gesamtausstand einem Inkassobüro zu übergeben, das nach den Regeln und mit den definierten Fristen von www.fairpay.ch arbeitet“.

Ein blosser Verweis auf das Drittunternehmen und dessen AGB reicht aber definitiv nicht aus. Dessen AGB müssen unmittelbar zur Kenntnis gebracht werden, beispielsweise mit einem Link, durch den man direkt zu den AGB‘s des Drittunternehmens (Fremd-AGB) gelangt. Diese Fremd-AGB muss überdies explizit bestätigt werden. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können solche Zusatzforderungen überhaupt Vertragsbestandteil werden. Aber auch dann sind solche Beträge nur geschuldet, wenn sie nicht übermässig sind. Sie müssen deshalb nicht nur klar beziffert, sondern auch nachvollziehbar sein sowie in einem vernünftigen Verhältnis zur Grundforderung stehen. Gerade in den häufigen Fällen der in Rechnung gestellten „Bearbeitungsgebühren“ ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Deshalb kann solch eine lachhafte Forderung auch dann angefochten werden, wenn sie grundsätzlich Teil des Vertrages geworden ist.


Gerne frage ich hiermit die Intrum AG, wie solch eine Forderung „genau“ beziffert wird?


Solch ein vorgedruckter Brief mit Couvert und den eingerechneten Aufwand vom Mitarbeiter kostet +/- 23 Rappen (je nach Hersteller) - und die Briefmarke noch Fr. 1.10..

  • Erklärung

Intrum Justitia AG 10.03.2022

Sehr geehrter Herr Rauch


Besten Dank für Ihre Nachricht, welche uns im Beschwerdemanagement erreichte. 


Wir prüfen Ihr Anliegen und stellen Ihnen gerne die Stellungnahme zu. 


Für Ihre Geduld und Ihr Verständnis danken wir Ihnen. 


 


Freundliche Grüsse


D.Lorente

Intrum Justitia AG 21.03.2022

Guten Tag


Wir haben den Sachverhalt überprüft und möchten Ihnen gerne folgendes mitteilen: 


Es handelt sich in den AGB der Ricardo AG nicht um einen Verweis auf die AGB von Dritten, sondern um einen Verweis auf konkrete, transparent ausgewiesene Gebühren. 


Wir hoffen Ihnen mit unserer Erklärung weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen für weitere Fragen direkt unter [email protected] zur Verfügung. 


Freundliche Grüsse


 


D.Lorente


Beschwerdemanagement


 

Anonym 21.03.2022

Grüezi Herr Lorente

Besten Dank für Ihre Antwort.

Solche Gebühren („Bearbeitungsgebühren“) sind nur dann geschuldet, wenn sie nicht übermässig sind. Ein blosser „Verweis auf konkrete, transparent ausgewiesene Gebühren“ genügt nicht. In Ihrer Gebührentabelle (Hinweis zur Homepage in den AGB’s von ricardo.ch) verwenden Sie zudem exakt die Zahlen, welche vom VSI als Vorgabe zur Berechnung der Höhe vom Verzugschaden empfohlen wird. So ist die Höhe der Gebühren zwar ersichtlich und im Wert nachvollziehbar, steht aber natürlich in keinem vernünftigen Verhältnis zur Grundforderung. Diese Forderung kann also auch dann angefochten werden, wenn sie grundsätzlich Teil des Vertrages geworden ist.

Durch die erfolgte Zahlung der Grundforderung, dem Verzugszins und den Mahngebühren fehlt Ihnen ohnehin die rechtliche Grundlage. Ein Verzugsschaden - oder „Bearbeitungsgebühren“, wie Sie es nennen - sind auch im Jahr 2022 immer noch nicht geschuldet, da diese schon mit der Zahlung einer Mahngebühr und dem Verzugszins abgegolten sind.

Ihre Forderung, wenn Sie diese auf dem Rechtsweg durchsetzen möchten, wird per se im Sande verlaufen und nur unnötige Gebühren für Ihre Firma generieren. Ein obsiegen Ihrerseits schliesse ich daher definitiv aus.

So schlage ich vor, dass das Dossier geschlossen und meine Daten bereinigt werden.

Freundliche Grüsse

 

 

 



Ihre Erwartungen
  • Erklärung

Intrum Justitia AG 05.04.2022

Guten Tag


In der Zwischenzeit sollten Sie per E-Mail über das Vorgehen informiert worden sein. 


Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. 


 


Freundliche Grüsse


D.Lorente
Beschwerdemanagement