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Verzollungsgebühren

Anonym Die Post La Poste La Posta Swiss Post 18.01.2022 Melden Reklamation gemeldet

Guten Tag,


am 03.01.2022 bekam ich von Ihnen eine Nachricht per SMS, dass Sie für die Sendung LS586754653CH weitere Angaben benötigen um die Sendung weiterverarbeiten zu können. Ich soll Ihnen den effektiven Warenwert mit einem Beleg mitteilen. Falls ich Ihnen innert drei Tagen den Warenwert mitteile, sei diese Wertabklärung für mich kostenlos, ansonsten fallen Gebühren in der Höhe von 20.- Fr. an. 2 Stunden später hatten Sie Ihre Angaben.


Am 05.01.2022 wurde die Sendung im Briefkasten deponiert  und die Zollrechnung elektronisch zugestellt. Die Rechnung hat mich dann sehr überrascht: 40.15 Fr. also die Hälfte des Warenwerts. Darunter der Posten: Besichtigung, Wertabklärung und Lagerung 13.-


Ich habe Ihnen darauf eine E-Mail geschrieben und bekam nur eine knappe Antwort, dass die Preise ab 2022 gelten, mein Paket aber noch im 2021 beim Zoll angekommen ist. Darauf habe ich einige Einwände:


 


Sie können doch keine Nachricht versenden, in der steht dass keine Gebühren anfallen nur um dann doch Gebühren geltend zu machen. Ausserdem bekam ich die Nachricht am 03.01.22, auf der Rechnung steht Verzollungsdatum 04.01.22, warum soll ich da Gebühren vom alten Jahr bezahlen?


Zu guter letzt wurde ich um den Wert anzugeben auf eine Seite weitergeleitet, auf der ich die AGBs akzeptieren musste. Auf der Seite steht folgendes:


Ich beauftrage die Post CH AG, die Abfertigung / Einfuhrverzollung in meinem Namen vorzunehmen und verpflichte mich, allfällige Dienstleistungsgebühren sowie staatliche Abgaben zu bezahlen. (www.post.ch/importverzollung)


Die dort publizierten Preise sind auch für Sie bindend liebe Post. Meine Geschäftsbeziehung mit Ihnen begann am 03.01.22 mit dem akzeptieren der AGBs und der Beauftragung der Post die Abfertigung für mich vorzunehmen und zwar zu den von Ihnen publizierten Preisen.


Ich habe Ihnen am 07.01.22 eine E-Mail geschrieben, mit etwa dem gleichen Inhalt und Sie gebeten die Rechnung zu korrigieren. Diese blieb bis heute unbeantwortet und das finde ich die grösste Frechheit. Den Kunden ignorieren und darauf hoffen, dass er die ungerechtfertigten Gebühren bezahlt.

  • Andere Korrigierte Rechnung

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 26.01.2022

Sehr geehrter Kunde


Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden. 


Wir verstehen Ihre Unzufriedenheit sehr gut und bedauern den Vorfall. 


Selbstverständlich haben wir Ihr Anliegen mit unseren Kollegen der Postverzollung abgeklärt. Wir werden Ihnen die Gebühr für die Wertabklärung gerne erstatten. Können Sie uns hierfür bitte Ihre IBAN angeben? 


Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Verzeihung. 


Es freut uns, wenn Sie uns bei weiteren Anliegen kontaktieren. 


Freundliche Grüsse


Ihr Contact Center Post CH AG

Anonym 03.02.2022

Guten Tag,

Besten Dank für Ihre Antwort. Gerne teile ich Ihnen meine IBAN Nummer mit.

Vielen Dank für die Überprüfung meines Anliegens. Das einzige Schade ist, dass ein solcher Umweg vonnöten war, um einen Dialog führen zu können.

freundliche Grüsse

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 04.02.2022

Sehr geehrter Kunde


Besten Dank für die hilfreichen Angaben.


Gerne bestätigen wir Ihnen, dass wir die zuständige Stelle mit der Rückerstattung beauftragt haben.


 


Freundliche Grüsse


Contact Center Post CH AG