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Intrum verlangt auf Verlustschein Zinsen und Gebühren
Reklamation
Laut Gesetzt dürfen auf Verlustscheine keine Gebühren und Zinsen erhoben werden. Intrum macht dies jedoch. Sowie droht die Intrum wieder mal mit unerlaubten Mittel.
Tipp um gegen Intrum vorzugehen: Rechtsvorschlag auf Zinsen und Gebühren bei der Betreibung erheben!
Ein Tipp: Immer RECHTSVORSCHLAG einreichen gegen Verzusgschaden und Zinsen gegen Intrum.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 8000.-
- Entschuldigung
- Andere Forderung von Zinsen und Gebühren auf Verlustscheine
Antwort
Intrum Justitia AG 15.12.2021
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken für Ihre Kontaktaufnahme.
Gerne möchten wir den Sachverhalt fallbezogen überprüfen. Bitte teilen Sie uns die entsprechende Inkassonummer mit. Wahlweise können Sie uns auch direkt über [email protected] kontaktieren.
Für Ihre zeitnahe Rückantwort danken wir Ihnen.
Freundliche Grüsse
D.Lorente