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Keine Rückerstattung nach stonierten Flügen

Stefan Meister Swiss International Air Lines 13.12.2021 Melden Reklamation gemeldet

Am 28. Januar 2020 kaufte ich für meine Familie über CheapTickets.ch fünf Tickets für Swiss-Flüge von Zürich nach Belgrad und zurück. Als der Hin- und Rückflug (29.04./03.05.20) von Swiss storniert wurde, schrieb CheapTickets.ch auf ihrer Website, dass Kunden in diesem Fall nichts unternehmen müssen und sie die Rückerstattung anfordern würden. Aber mehrere E-Mails an CheapTickets.ch wurden nicht beantwortet und Anrufe bis heute keine entgegengenommen. Und bei einem Anruf bei Swiss wurde ich dann lakonisch wieder an den Vermittler verweisen.


Dann erschien im K-Tipp vom Oktober 2020 eine Klarstellung, dass die Fluggesellschaft die Rückerstattung nicht verweigern dürfe und verpflichtet sei, die Kosten ohne jeden Abzug zu erstatten. Eine entsprechende Rückforderung meinerseits an das "Refunds Department" von Swiss wurde nachweislich am 28. Juli 2021 per Post zugestellt, aber ich habe bis heute keinerlei Reaktion von Swiss erhalten.

  • Rückerstattung CHF 749.99.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.