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Zugfahren: Hygiene Albtraum
Reklamation
Es geht doch nicht an, hygienische Rückschritte von dieser Dimension in unseren Breitesgraden und Wissensstand, einzuführen. Gerade in der Winterzeit ist das grotesk unverantwortlich. Warum steht nicht das Gültigkeitsdatum der Abos wie bis anhin auf den Karten geschrieben? Was werden Sie unternehmen um die Kunden besser von übertragbaren Krankheiten zu schützen?
Ihre Erwartungen
- Andere Aenderung der Praxis
Antwort
SBB CFF 15.01.2016
Sehr geehrte Kundin
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung über das Portal Reklamation.ch, in der Sie uns Ihre Besorgnis zu übertragbaren Krankheiten beim Kontrollieren des SwissPass mitteilen.
Die Kontrolle des SwissPass erfolgt berührungslos mittels Radiowellen (RFID). Damit die Kommunikation zwischen dem Chip auf dem SwissPass und dem Lesegerät des Zugpersonals problemlos funktioniert, muss der SwissPass an das Lesegerät gehalten werden. Dabei darf der Abstand nicht grösser als 3-4 cm sein. Das bedeutet, dass der SwissPass dem Zugpersonal für die Kontrolle ausgehändigt werden muss.
Ihr Anliegen haben wir zusammen mit unseren Partnern der öV-Branche diskutiert. Dabei sind wir übereinstimmend zum Schluss gekommen, dass der SwissPass im Alltag nicht stärker mit Bakterien oder Viren belastet wird als andere Gegenstände, die wir täglich berühren (z.B. Türklinken, Haltegriffe, Armlehnen, Geldscheine, Münzen etc.).
Weiterhin gute Fahrt im öV wünscht Ihnen
Christine Gobet
Zentraler Kundendienst SBB