Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Inkassounternehmen fordert Fantasieposten

Anonym infoscore Inkasso AG 15.11.2021 Melden Reklamation gemeldet

In dieser Angelegenheit wird eine angebliche Rechnung kurzerhand verdoppelt und ich kann mich vor lauter Lachen über die vielen Fantasieposten kaum mehr auf dem Stuhl halten.. (Hauptforderung: Fr. 196.80, Zins: Fr. 0.85, Mahnkosten: Fr. 5.00, Bonitätsprüfkosten: Fr. 35.00, Verzugsschaden: Fr. 139.50 - TOTAL: Fr. 377.15).


Rechtlich sieht es so aus (und das wissen Sie mit Sicherheit): Wenn ich mich als Schuldner mit einer Zahlung für eine berechtige Forderung im Verzug befinde, der Gläubiger das Recht auf Begleichung dieser Schuld hat. Bis dahin gleicher Meinung? Gut. Weiter darf er mir gemäss Gesetz einen Verzugszins von 5% pro Jahr berechnen (Art. 104 OR). Ein höherer Verzugszins, sowie Mahnspesen und andere Gebühren sind nur dann geschuldet, wenn diese vertraglich akzeptiert wurden (z.B. über die AGBs, aber auch da gibt es Ausschlüsse). Das Gesetz sieht zudem vor, dass Verzugskosten in erster Linie durch die Verzugszinsen abgedeckt werden (Art. 106 Abs. 1 OR). Ausserdem hat der Gläubiger eine Schadenminderungspflicht, das heisst, er muss seinen finanziellen Aufwand möglichst klein halten. Mit der Übergabe an ein Inkasso-Unternehmen, verstösst er gegen diese Pflicht. Gemäss Bundesgericht gehört zudem das Eintreiben von offenen Forderungen
zum normalen Geschäftsrisiko, entsprechende Kosten dürfen deshalb auch nicht dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Geschuldet sind folglich der Grundbetrag, Verzugszinsen und vereinbarte Mahngebühren. Weitere Schadenersatzforderungen muss der Gläubiger genau beziffern und belegen - und das können Sie nicht.


Kleiner Hinweis: Der in Rechnung gestellte Verzugsschaden wäre ohnehin bereits über die Mahngebühren und den Verzugszins abgegolten!


Die Schuld ist beglichen und die Sache für mich hiermit auch erledigt. Sollten Sie mich weiterhin belästigen und auf Fantasieforderungen bestehen, dann lösen wir diese Angelegenheit ganz einfach über den Rechtsweg. Auf eine mögliche Betreibung würde ich mit Rechtsvorschlag reagieren und im Gegenzug eine Feststellklage einreichen - generiert aber auf beiden Seiten unnötige Gebühren und die Aussicht auf Erfolg müssten Sie mit Ihrer Fantasieforderung nochmals überdenken.

  • Erklärung

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Anonym 16.11.2021

Guten Tag

 

Ich benötige keine Stellungsnahme per Post - Ihre vorgedruckten 0815-Schreiben mit vorgegaukelten Berechtigungen und der Beilage von der Verzugsschadentabelle vom VSI interessieren mich herzlich wenig. Auch können Sie sich „Kulanz-Angebote“ ersparen, rechtlich geschuldet sind die Grundforderung und Verzugszinsen/allfällige Mahngebühren - mehr nicht! Sie sollen die mir in Rechnung gestellten Fantasieforderungen hier öffentlich erklären. Eine Rechtsgrundlage zur Erhebung solcher Zusatzposten fehlt Ihnen und ist daher nicht rechtens!

 

Übrigens:

Sie sollen bitte meine Daten unverzüglich löschen. Ich stehe mit Ihnen in keinerlei Geschäftsbeziehung und solch eine Abzocke würde ich auch nie im Leben unterstützen - im Gegensatz zur Politik und Ihren Auftraggebern. Als Datensammler und Best Friend von der Crif AG sind Sie überdies bereits bestens bekannt. Bei der Crif Negativeinträge à la „Offene Forderung“ eintragen lassen, bei dem es sich um unzulässige Fantasieposten handelt welche vom Schuldner zurecht nicht bezahlt werden, ist ohnehin nicht rechtens. Ihr Geschäftsführer, Marc Egger, unterstützt natürlich seinen ehemaligen Arbeitgeber..

 

Ihre Erwartungen
  • Erklärung