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ZVV, übertragbares Jahresabo

Sven Flütsch Zürcher Verkehrsverbund ZVV 21.09.2021 Melden Reklamation gemeldet

Sehr geehrte Damen und Herren 


Ich habe kürzlich mein übertragbares ZVV Jahresabo (alle Zonen) erneuert und musste leider zum wiederholten Mal enttäuscht feststellen, dass Sie bei dieser Ticketart leider immer grossen Nachhohlbedarf haben. Diverse Male waren wir bereits im Kontakt bezüglich dem Umstand, dass der übertragbare ZVV Netzpass (Jahresabo) nur in einer Papierform herausgegeben wird. 


Dieses Stück Papier (welches aufgrund der Anweisung des ZVV zudem auch nicht laminiert werden darf) hat doch einen erheblichen Wert (alle Zonen:  2493.- !) und bedürfte eines besonderen Schutz, da es wirklich sehr oft die Hand / das Portemonnaie der Nutzer wechselt (im Sinne des übertragbaren Abo) und einer grossen Abnutzung ausgesetzt ist. Die Papierform ist hierfür denkbar ungeeignet. 
Zusätzlich kommt hinzu, dass das Ticket durch die Kontrollorgane nicht digital geprüft werden kann und jedes Mal (!) durch den Kontrolleur händisch geprüft werden muss. Dies ist zusätzlich mühsam und seit Corona weder für uns noch den Kontrolleur angenehm und hygienisch. Das Papier kann dann auch nicht gereinigt werden.


Eine digital überprüfbare Version könnte ja auch gesperrt werden, was bei einem Verlust zusätzliche Sicherheit bieten würde und auch sofort erkannt würde.


Im Februar 2020 formulierten Sie folgende Begründungen (in Kursiv), welche ich entsprechend kommentierte (unterstrichen): 

Begründung ZVV: . Problem Kaufdatum vs. Gültigkeitsdatum: Übertragbare Jahresabos im Plastikformat könnten nur im Vorverkauf (mindestens 15 Tage vor Geltungsbeginn) ausgegeben werden. Bei Gültigkeit ab Kaufdatum müsste sonst ein Übergangsabo (15 Tage gültig) ausgegeben werden, während der Überschneidungszeit zwischen Erhalt des Plastikabos und Ablauf des Übergangsabos könnten zwei Personen gleichzeitig fahren.
Bemerkung Flütsch: Es wäre für mich absolut kein Problem, wenn ich dieses Abo nur unter Einhaltung einer Vorverkaufsfrist beziehen könnte. Da dieses Abo ja 1 Jahr gültig ist, sollte dies grundsätzlich auch für viele andere Kunden gelten. Somit müsste kein Übergangsabo ausgestellt werden.
Optional könnte aber auch das Abo auf der Plastikarte an die Verkaufsstelle der ZVV geliefert werden, wo Sie der Kunde dann abholen muss. In diesem Fall könnte sogar ein Tausch mit dem Übergangsabo erfolgen. Da der Kunde ein solches Abo kaufen möchte, gehe ich davon aus, dass er (oder eine Person) diesen Umtausch bei einer ZVV Verkaufsstelle auch zeitgerecht organisieren kann.

Begründung ZVV: . Problem Kosten / Kundendaten: Übertragbare Jahresabos im Plastikformat müssten von der Herstellungsfirma separat und per Einschreiben verschickt werden. Das generiert einerseits Mehrkosten und ist andrerseits nur möglich, wenn eine gültige/korrekte Kundenadresse vorhanden ist. Und hier liegt das nächste Problem:
Bemerkung Flütsch: Könnte ebenfalls gelöst werden mit der Zustellung der Karte an die ZVV Verkaufsstelle. Es müsste nicht einmal eine gültige korrekte Kundenadresse vorhanden sein. Der Kunde hat das Abo ja bereits gelöst und bezahlt (und sofern ohne Vorverkaufsfrist ggf. sogar mit einem Übergangsabo ausgerüstet). Die Mehrkosten dürften bei einem Abo für rund 2'500.- wohl unbedeutend sein.

Begründung ZVV. Datenschutz: Via Datenschützer des Kantons Zürich haben unzufriedene Käufer von übertragbaren Jahresabos erreicht, dass beim Kauf die Kundendaten nicht angegeben werden müssen. Im Tarif 651.8 wurde deshalb unter Ziffer 8.33 das entsprechende Verkaufs-Vorgehen aufgenommen.
Bemerkung Flütsch: Wäre beim Eintausch eines bereits bezahlten Übergangsabo auch zukünftig nicht notwendig.

Begründung ZVV: Auf die zusätzliche Ausgabe dieser Abos im Plastikformat verzichtet der ZVV daher aus wirtschaftlichen Gründen.


Ich bitte Sie erneut, den Verbesserungsvorschlag seriös zu prüfen. 


Freundliche Grüsse, Sven Flütsch

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