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Baumängel treffen auf Interessenlosigkeit des GU
Reklamation
Wir wurden 2018 bis 2020 von dem Generalunternehmen Kobelt AG mit der Zweigstelle Baden beim Bau unseres Hauses begleitet. In diversen Sitzungen wurde unter anderem das Thema Absturzsicherung thematisiert, da die Seitenwände der Garageneinfahrt deutlich mehr als 3 m in die Höhe ragen. Von unserem Architekten und Projektleiter wurde vorgeschlagen an der höchsten Stelle ein Staketengeländer anzubringen und mit einer Hecke zu ergänzen. Nach Fertigstellung wurde deutlich, dass eine Absturzsicherung nicht gegeben war, so dass man leicht an kurzen Geländerfront in gleicher Höhe in die Einfahrt hätte stürzen können und anfangs musste ein provisorisches Holzgeländer für den Moment installiert werden um spielende Kinder zu schützen.
Bei der Abnahme durch die Bauinspektion wurde die Planung kritisiert und in Frage gestellt, da 14 Instanzen innerhalb der Bauinspektion mit der Prüfung beauftragt waren, die Problematik jedoch nicht aufgefallen war. Auch eine vorgeschlagene Ergänzung durch Hecke und Drähte wurde nicht akzeptiert und die Forderung gestellt ein ergänzendes Staketengeländer zu installieren, damit die Absturzsicherung gegeben ist.
Das Unternehmen lehnte allein die Thematisierung ab und verwies auf den Bauvertrag, da bereits das bestehende Staketengeländer nicht zum Gebäudeumfang gehören würde. Anstatt sich mit der Kundschaft adäquat mit der festgestellten Problematik auseinanderzusetzen, kamen lediglich Abwigelungen und gar Vorwürfe, man würde unangebrachte Forderungen stellen. Bis heute möchte man sich der Thematik nicht widmen und wundert sich über Kritik und Enttäuschung.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 2100.-
Antwort
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.