Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Keine Zusammenarbeit mit Swisscom

Kathleen Hennessy primacall AG 04.01.2016 Melden Reklamation gemeldet
Primacall hat behauptet, dass sie ihre Arbeit und die entsprechende Ermässigung in Zusammenarbeit mit dem Swisscom anbieten. Swisscom verneint diese Behauptung. Schliesslich habe ich keine Ermässigung sondern zusätzliche Kosten, weil ich 2 Abos zahlen muss. Am liebsten hätte ich das angeblich geschuldete Geld gestrichen und das Abo offizielle gekündigt.
Dokumente kann ich reichlich einreichen, wenn Sie das brauchen.
mfg
  • Rückerstattung CHF 35.-
  • Andere Stornierung bzw Annulierung des Abos

primacall AG 06.01.2016

Sehr geehrte Frau Hennessy,

Kundenzufriedenheit ist uns ein wichtiges Anliegen und wir bedauern daher sehr, dass wir Anlass zu dieser Beschwerde gegeben haben.

Inhaltlich müssen wir Ihrer Darstellung jedoch widersprechen. Wir haben zu keinem Zeitpunkt behauptet, mit der Swisscom zusammenzuarbeiten.

Wir bieten unseren Kunden Preselection-Produkte an. Bei diesen werden sämtliche Telefonate zu vergünstigten Konditionen über den Preselectionanbieter geführt, während der (Grund-)Anschluss bei der Swisscom verbleibt. Preselection ist in der Schweiz ausschließlich in Verbindung mit einem Swisscom-Anschluss möglich und Kunden, die Ihren Grundanschluss bei einem andern Telefonanbieter haben, können Preselectionangebote nicht nutzen. Wir haben daher unsere Preselectionprodukte speziell für Swisscomkunden optimiert.

Der fernmündliche Vertragsschluss am 14.08.2015 wurde mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis aufgezeichnet. Diesen haben wir uns nochmals aufmerksam angehört. Im Rahmen des Gesprächs wurden Sie mehrfach über die genannten Konditionen informiert und haben ausdrücklich bestätigt, darüber aufgeklärt worden zu sein, dass es sich bei primacall um ein von der Swisscom unabhängiges Unternehmen handelt und auch weiterhin Grundgebühren bei der Swisscom anfallen. Zudem haben Sie der Laufzeit und den Grundgebühren des Preselectiontarifs ausdrücklich zugestimmt.

Im Anschluss daran haben wir Ihnen eine schriftliche Auftragsbestätigung zukommen lassen. Auch diese enthielt nochmals sämtliche Vertragsdetails und alle Produktinformationen. Außerdem wurden Sie über Ihr Widerrufsrecht informiert. Ihnen waren folglich sämtliche Umstände bekannt und bei nicht Gefallen hätte es Ihnen freigestanden, den Vertrag zu widerrufen. Von dieser Möglichkeit haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht.

Anscheinend ist es Ihrerseits also zu einem Missverständnis gekommen, was wir selbstverständlich bedauern. Wir sind jedoch der Auffassung, dass wir in Anbetracht der Umstände etwaige Missverständnisse nicht zu vertreten haben und bitten um Verständnis dafür, dass wir als Unternehmen prinzipiell auf die Einhaltung von wirksamen Verträgen bestehen müssen.

Da für uns jedoch zufriedenstellende Lösungen im Vordergrund stehen, haben wir uns entschlossen, Ihnen entgegenzukommen und werden Ihnen in den nächsten Tagen ein faires Vergleichsangebot unterbreiten, um eine einvernehmliche Beendigung der Angelegenheit zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primacall Team!