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Swisscom kündigt Kabelvertrag aber nicht die Kabelgrundanschluss
Reklamation
Kündigung des Kabelgrundanschlusses bei der Sasag (bzw. GAN) durch die Swisscom
Im Jahre 2009 kauften wir eine Liegenschaft mit vier Wohnungen und übernahmen den Kabelgrundanschluss des Vorbesitzer. Die Kabelgebühren wurden vom Vorbesitzer bezahlt, in den Mietverträgen waren sie nicht erwähnt als Nebenkosten aufgeführt. Wegen Nichtgebrauchs liessen wir einen Anschluss sofort plombieren. Die übrigen 3 Anschlüsse bezahlten wir jährlich.
Per Zufall erfuhr ich letztes Jahr, dass eine Mieterin ihren Kabelanschluss gekündigt hat, sie hat jetzt Swisscom-TV. Nach ihren Angaben hat sich die Swisscom um die Kündigung gekümmert, die auch tatsächlich beim Kabelanbieter ankam, aber nicht an den Grundanschlussanbieter weitergeleitet wurde (???). Seit 2018 habe ich nun für einen Grundanschluss bezahlt, der gar nicht mehr benutzt wird.
Auf Anfrage teilte mir die Sasag mit, meine Mieterin hätte weiterhin die Programme nutzen können, was laut Web-Site nur möglich ist, wenn Sie eine E-Mail-Account bei der Sasag hat.
Weder meine Mieterin noch ich realisierten, dass eine zweite Kündigung beim Kabelgrundanschluss nötig gewesen wären. Die Sasag, als Empfängerin der Kündigung für das Abo, wie auch die Swisscom als Versenderin der Kündigung hätten meiner Ansicht meine Mieterin oder die mich darüber informieren müssen, dass auch der Grundanschluss gekündigt und plombiert werden muss.
Ich glaube, ich bin nicht die einzige Hausbesitzerin, die weiterhin einen Anschluss bezahlt, der von niemandem mehr genutzt wird. Ich finde diese Vorgehen ist sehr fragwürdig.
Ich erwarte von der Sasag mindestens die Rückerstattung der Hälfte des zu viel bezahlten Betrages.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 300.00.-
Antwort
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Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.
Anonym 15.07.2021
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Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 300.00.-
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Anonym 16.07.2021
Swisscom kündigt Kabelvertrag aber nicht die Kabelgrundanschluss
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 300.-
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