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Dreistes Vorgehen zur Ticket-Rückerstattung

Migjen Sopi Ticketcorner AG 09.04.2021 Melden Reklamation gemeldet

Gehts eigentlich noch? Die E-Mail, die ihr zur Absage vom System of a Down-Konzert gesendet habt ist mal eine Frechheit sondergleichen. Ich fasse zusammen:



- Die Mail wird von einem noreply-Verteiler versendet, mit einem Verweis auf eine der nutzlosesten Hilfe-Seiten, die ich je in meinem Leben gesehen habe, ihr schafft es nicht mal einen direkten Link zur HIlfe-Seite, geschweige denn einem Kontaktformular im Mail einzuschliessen.



- Ich MUSS die Tickets zurücksenden, um MEIN Geld zurück zu erhalten. WARUM sollte ich das tun müssen - welcher Schaden kann mit Tickets für eine abgesagte Veranstaltung angerichtet werden? Zumal die Tickets sowieso einfach gescannt und anschliessend komplett dem Besucher übergeben werden.
- Ich erhalte kein vorfrankiertes Rücksendecouvert oder sonst was, nein ihr empfehlt mir, die Tickets eingeschrieben zurückzusenden, aber erwähnt NICHTS von einer Kostenübernahme, vielmehr heisst es, dass verlorengegangene Tickets nicht zurückerstattet werden.



- Ihr erwähnt eine Einsendefrist, aber NICHT wann diese ablaufen soll, während ihr im ganzen Schreiben aber um Verständnis bittet, dass ihr lange brauchen werdet, und sorry aber der folgende Satz ist ja mal KILLLER:
"Falls Sie die Tickets für abgesagte Veranstaltungen innerhalb der Einsendefrist nicht zurücksenden, gehen die Einnahmen aus dem Ticketverkauf an den Veranstalter. Damit unterstützen Sie existenziell bedrohte Unternehmen und tragen damit einen Teil zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in der Schweiz bei."



So wie ich das sehe, habe ich für eine Leistung bezahlt, die nicht erfüllt wurde. Ticketcorner als Vermittler ist im Verzug und hat mir mein Geld anstandslos und ohne irgendwelche künstlichen Aufwands- und Kostenhürden zurückzuerstatten, aber PRONTO!
Bei anderen Veranstaltungen und Vermittlern hat das auch wunderbar, ohne völlig unnötigen Papierkram und Abwälzung von Verantwortung auf den Kunden funktioniert.



Ihr seid ein Dienstleister, der keinen Dienst leistet. Ich erwarte eine Stellungnahme auf dieses Debakel und dass ihr euren Job gefälligst anständig erledigt, das Ganze ist nicht im geringsten ernst zu nehmen.

  • Rückerstattung CHF 557.30.-
  • Entschuldigung
  • Erklärung

Ticketcorner AG 12.04.2021

Guten Tag


Vielen Dank für Ihre Nachricht.


Über Facebook-Messenger haben wir Ihnen letzte Woche bereits die notwendigen Informationen und Feedbacks zukommen lassen.


Wir bedauern, dass Sie nicht zufrieden sind mit diesem Vorgehen. Wir tun unser bestmöglichstes unsere Kunden zufriedenzustellen, müssen jedoch aber auch die Prozesse einhalten.


Ihr Veranstaltungs-Ticket ist ein Inhaber-Wertpapier, das Ihnen durch Vorzeigen das Recht zum Eintritt an eine Veranstaltung oder in der aktuellen Situation das Recht auf eine allfällige Rückerstattung des Ticketpreises gibt.


Eine Rückerstattung können wir aber erst vornehmen, wenn das physische Ticket bei uns vor Ort eintrifft oder an der Vorverkaufsstelle, wo Sie es gekauft haben, zurückgegeben wird. Nur so können wir es ordentlich stornieren, Doppelzahlungen ausschliessen sowie sicherstellen, dass dem rechtmässigen Ticket-Inhaber das Geld überwiesen wird. Aus diesen Gründen muss das physische Ticket bei uns eingehen. 


Gerne erwarten wir Ihre Tickets zurück, damit wir Ihnen den Betrag rückerstatten können.


Freundliche Grüsse


Ihr Ticketcorner-Team

Migjen Sopi 14.04.2021

Diese Antwort ist nicht zufriedenstellend und geht nicht darauf ein, dass die Kosten für den eingeschriebenen Versand beim Kunden hängen bleiben sollen. Ich sehe nicht ein, warum ich zusätzliche Kosten auf mich nehmen soll, wenn der Betrieb nicht dazu fähig ist einen anständigen Rückerstattungsprozess zu definieren.

Die Tickets werden zurückgesendet, wenn mir ein versichtertes Rücksendecouvert zugestellt oder zugesichert wird, dass die Kosten für den eingeschriebenen Versand zusätzlich zum Ticketpreis erstattet werden.

Diese Antwort ist nicht zufriedenstellend und geht nicht darauf ein, dass die Kosten für den eingeschriebenen Versand beim Kunden hängen bleiben sollen. Ich sehe nicht ein, warum ich zusätzliche Kosten auf mich nehmen soll, wenn der Betrieb nicht dazu fähig ist einen anständigen Rückerstattungsprozess zu definieren.