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falsche Preisangaben

Anonym Globus AG 12.04.2021 Melden Reklamation gemeldet

Am 23. März 2021 kauften wir Saucen im Globus Glattzentrum. Da wir in Eile waren merkten wir erst zu Hause, dass die Preise auf dem Kassabon nicht übereinstimmen mit den Preisen auf dem Produkt. Darauf riefen wir Herr Wampfler an und schilderten ihm die Situation:


Seine Antwort per Mail: "Bei den Chinoise-Saucen handelt es sich um eine Preisänderung welche auf den Produkte-Auszeichnungen noch nicht angepasst ist. Bzw. hatten unsere Saucen noch den alten Preis vermerkt. Es war tatsächlich so, dass sie die Saucen gerade in der Übergangsphase erwischt haben. Bitte entschuldigen Sie diese Unannehmlichkeit."


Wir weisen darauf hin, dass Produkte bei denen noch der alte Preis steht auch zu diesem Preis verkauft werden müssen.


Des weiteren schreibt er: "Falls ich Sie mal im Glatt persönlich bedienen darf, würde es mich freuen, Ihnen als Entschuldigung ein Glas Prosecco oder eine Tasse Kaffee offerieren zu dürfen."


Die Preisdifferenz ist nicht mit einem Cafe oder einem Glas Proseco abgetan. Ausserdem ist dies gesetzlich nicht erlaubt.


Auch wenn es nicht um viel Geld geht, so geht es doch um ein Prinzip. Umgekehrt würde nämlich der Globus uns das Geld nicht schenken!! Wir erwarten somit die Rückerstattung.


Auf die Rückmeldung weshalb das Olivenoel Chiarello (Preis pro Flasche 29.90) nach nichts mehr schmeckt warten wir ebenfalls bis heute!! Schade, denn wir haben letztes mal zwei Flaschen gekauft. Doch wir werden keine mehr kaufen, denn wieso soll man soviel Geld ausgeben für ein Oel das nach nichts mehr schmeckt?

  • Rückerstattung CHF 1.80.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.

falscher Preis Wir haben die Angelegenheit dem Secco übergeben. Antwort wie folgt: Gemäss Preisbekanntgabeverordnung (PBV) ist beim Angebot von Waren zum Kauf an Konsumentinnen und Konsumenten der tatsächlich zu bezahlende Preis bekanntzugeben. Es wäre demnach nicht korrekt, Verkaufsware mit einem falschen Preis auszuzeichnen. Für den Vollzug der PBV sind die Kantone zuständig (Adressliste siehe Vollzugs- und Auskunftsstellen (admin.ch)). Gemäss Obligationenrecht (OR) gilt die Auslage von Ware mit Preis in der Regel als Antrag (Art. 7 Abs. 3 OR). Das heisst, der Käufer kann grundsätzlich verlangen, die ausgelegte Ware zum angeschriebenen Preis kaufen zu können (ausgeschlossen sind Fälle mit offensichtlich fehlerhaften Preisen). Olivenoel Inzwischen haben wir direkt mit dem Lieferanten vom Olivenoel Kontakt aufgenommen. Der wusste nichts von einer Reklamation. Aber wir erhielten zwei Flaschen gratis, obwohl dies Sache des Globus gewesen wäre!!! Fazit: Globus ist im oberen Preissegment und will eine Firma mit Stil sein. Doch wo ist der Stil wenn man den Kunden über den Tisch zieht und nicht ehrlich ist - die Reklamation vom Olivenoel ging z.Bsp. NIE an den Lieferanten!