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die übliche Masche mit Verzugsschaden
Reklamation
Ich habe bei Amazon Produkte bestellt und nicht beachtet, dass ich Rechnung statt Kreditkarte angewählt habe (gewöhnlich bezahle ich per paypal).. Leider sind die Erinnerungsmails im spam gelandet und wurden übersehen. Somit erhielt ich am Montag, 22.03 per Post direkt die 1. und die 2. Mahnung - am selben Tag.. die Frist (10 Tage) von den Mahnungen, war bei der Zustellung der Post bereits abgelaufen.. am 24.03. wurde bei mir der Fehlbetrag INKLUSIVE Zinsen direkt ausgelöst, daraufhin erhielt ich am 26.03. durch Amazon die Zahlungsbestätigung.
Zu dem Zeitpunkt war das Dossier bereits an das Inkasso übergeben worden - ohne dass ich die Zeit hatte, auf die Mahnungen zu reagieren.. bei infoscore wird ein Verzugsschaden geltend gemacht, welcher in der Schweiz gemäss OR jedoch nicht rechtens ist. auf meine Reklamation erhalte ich nur das übliche Standartmail...
Ich bin von Amazon enttäuscht, dass sie sich mit solchen Inkassofirmen einlassen und finde es traurig, dass in der Schweiz noch immer akzeptiert wird, dass die Kunden dermassen verunsichert werde mit ungerechtfertigten Schadenskosten, welche übrigens weder von Amazon noch von infoscore nachgewiesen werden können.. ich werde den Verzugsschaden, der keiner ist, nicht bezahlen und erwarte die Bestätigung, dass die Angelegenheit (bestimmt aus "Kulanz"... ironie...) erledigt ist. Ich werde gerne bis vor das Betreibungsgericht gehen, dann darf sich infoscore über die Kosten freuen.. die Zinsen wurden meinerseits beglichen.. ich erwarte gerne den BEWEIS durch den Verkäufer (Schuldiger), also Amazon, wie sich die über 100 Franken verzugsschaden denn ergeben.. schade.. ich werde in Zukunft keine Amazon-Käufe mehr tätigen..
das ist der Stadarttext von ifoscore betreff dem Verzugsschaden:
Wir haben Ihren Einwand zu den Inkassokosten zur Kenntnis genommen, vertreten aber eine andere Auffassung.
Ein Verzugsschaden nach Art. 106 OR liegt dann vor, wenn der Schuldner seinen Vertragspflichten nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt und der Gläubiger deshalb unvorhergesehene Aufwendungen zur Geltendmachung seiner ihm vertraglich zustehenden Forderung erbringen muss. Unter solchen Aufwendungen sind u.a.zu verstehen: Mahn-, Betreibungs- und Rechtskosten sowie andere Massnahmen, welche dazu geeignet sind, der Einbringlichkeit förderlich zu sein, vorausgesetzt, diese Kosten stehen in direktem und verhältnismässigem Zusammenhang mit der ursprünglichen Forderung. Somit ist dieser Verzugsschaden ausgewiesen und vom Schuldner zu übernehmen.
Wir haben unseren Standpunkt ausführlich dargelegt und erachten unsere Argumentation und somit unsere Forderung als gesetzeskonform.
Gerne erwarten wir Ihre Zahlung bis am 16.04.2021.
Freundliche Grüsse
Ihre Erwartungen
- Andere sistierung Dossier, stornierung Kosten
Antwort
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