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Doppelt versichert bei zwei Krankenkassen wegen

Anonym Sanitas 16.03.2021 Melden Reklamation gemeldet

Krankenkasse eingeschrieben gekündigt und nun Mahnung über Jahresprämie erhalten


Mein Sohn hat seine Grundversicherung bei der Sanitas Mitte November eingeschrieben gekündigt und sich bei der neuen Kasse versichern lassen. Die neue Kasse schickte eine Aufnahmebestätigung an die alte Versicherung. In der Folge traf Ende Jahr auch keine Prämienrechnung mehr ein von Sanitas, nur diejenige der neuen Versicherung. Ende Januar entsorgte mein Sohn die Postquittung, deren Tinte inzwischen unleserlich geworden ist, da ja alles in Ordnung zu sein schien.


Ende Februar traf dann bei mir aus heiterem Himmel eine Mahnung der Sanitas über die Jahresprämie der Versicherung meines Sohnes ein. Eine Rücksprache hat ergeben, dass die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse bei der Sanitas eingetroffen war. Auf eine solche würde man aber generell nicht reagieren und eine Kündigung habe man nicht registrieren können. Warum dann keine reguläre Prämienrechnung eintraf, konnte mir die Sanitas nicht erklären.


Nun haben wir als Kündigungsbeweis eine Kopie der Kündigung, einen Mailverlauf zwischen mir und meinem Sohn, der die ausformulierte Kündigung zum Inhalt hat, und einen Nachrichtenverlauf, in dem mein Sohn mir mitteilt, die Kündigung unterschrieben und auf die Post gebracht zu haben. Ebenfalls haben wir einen elektronischen Beleg über Fr. 6.30, dem Betrag der Einschreibgebühr am Postschalter, den mein Sohn mit Karte bezahlt hatte, passend zum Datum der Kündigung und zu seinem Konto. Das alles genügt Sanitas nicht, um die Kündigung zu akzeptieren. Mein Sohn ist nun bei zwei Krankenkassen versichert und bezahlt insgesamt 7300.- Franken Versicherungsprämien (Maximalfranchise und Hausarztmodell) bei einem monatlichen Einkommen von netto 3000.- Franken und einer Familie!


Vielleicht gab es Verwirrung, weil die Korrespondenzadresse 2020 nicht der Adresse der versicherten Person entsprach. Auch entspricht der Rufname meines Sohnes, der dritte Vornamen, der in der Versicherung vermerkt ist, nicht dem amtlichen Vornamen, dem ersten Vornamen, der in der Kündigung stand. (Bei der Geburt meines Sohnes musste der Rufname bei mehreren Vornamen unterstrichen oder gekennzeichnet werden, später änderte das Gesetz und automatisch gilt seit da immer der erste Vorname als Rufname und amtlicher Vorname, unabhängig davon, wie die Regelung bei der Geburt war.) Trotzdem war der Versicherte anhand der Adresse und des Nachnamens eindeutig identifizierbar und die Kündigung ihm zuzuordnen. In der Schweiz gehen Einschreiben nicht verloren. Sanitas hat sich meiner Meinung nach nicht bemüht, die Kündigung zu suchen, und macht es sich sehr einfach, drei Monate später auf der Postquittung zu beharren und sich darüber auszuschweigen, warum nie eine ordentliche Prämienrechnung verschickt worden war. 

  • Rückerstattung CHF 4075.-
  • Erklärung
  • Andere Oder akzeptieren der Kündigung vom 12. November 2020

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Die Sanitas hat die Kündigung nachträglich akzeptiert, wir schulden ihr die Prämie für 2021 nicht mehr. Die Fehler konnten wegen der Homeofficepflicht entstehen.