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Rückforderung von Flugkosten mangels Covid-Test 19 Resultat in Papierfo
Reklamation
Guten Tag
Seit vielen Jahren begleite ich eine Familie aus Libyen. Sie wohnen in Bern, C-Ausweis.
Nun war die Mutter der Frau dieser Familie in Libyen im November 2020 tödlich erkrankt. Die Mutter der Familie und Tochter der Todkranken Mutter sah sich gezwungen, trotz Corona nach Libyen zu reisen mit dem 2 1/2 jährigen Sohn.
De Türkei verlangt eine negative Covid -19 Bestätigung die nicht älter als 72 Std. sein darf, um weiter fliegen zu können.
Sobald Frau R.S. (Name unter "Vertrauliche Informationen") das Flugticket hatte (für den 04.11.2020), fand sie sich am Morgen des 02.11.202 für den Covidtest im City Notfall Bern. (Beilage), Schanzenstrasse 4 ein. Man sagte ihr, sie erhalte die Bestätigung per Mail. Als anderntags noch keine Mail eintraf, telefonierte ihr Mann, da sie selber noch nicht so gut Deutsch spricht. Antwort von City-Notfall: sie hätten Schwierigkeiten mit der Mail.
Der Gatte telefonierte abermals (er arbeitet 100%) am Nachmittag und auch am andern Morgen, erhielt aber keine befriedigende Antwort.
Bis heute ist das Resultat des Tests ausstehend.
Frau R.S. konnte nicht reisen, da sie in Istanbul ohne diesen Test nicht weiter reisen konnte. Mit andern Worten, sie musste den Flug fallen lassen.
Am 20.11.2020 schrieben wir einen eingeschriebenen Brief an City Notfall. (Beilage).
Da keine Antwort kam, auch kein Telefonanruf, sandte die Familie Ihr Anliegen um Rückerstattung des Flugticketpreises abermals eingeschrieben an City Notfall. Keine Antwort.
Am 06.01.2021 schrieb ich ein 3. Mal eingeschrieben an den ärztl. Leiter, Herrn H., und legte ihm den Sachverhalt, die Forderung gegenüber City Notfall, die ihren Auftrag nicht erfüllt hatte, dar. Erwähnte auch, dass die Kosten des Tests von ca Fr. 156.- von der KK übernommen in der Zwischenzeit worden sind.
Am 29.01.2021 erhielt ich vom Leitenden Arzt City Notfall folgende Antwort
"Sehr geehrte Frau Widmer
Es tut mir leid, dass wir Ihnen erst jetzt antworten können. Aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht kann ich Ihnen keine genauen Angaben zu Frau S. machen.
Wenn die Leute bei uns einen Coronaabstich durchführen lassen erhalten sie ein Formular, auf welchem steht, dass die Uebermittlung des Test- Resultates auf elektronischem Weg noch unsicher sei und dass wir die Patienten nur im Falle eines positiven Testresultates telefonisch benachrichtigt werden.
Frau S. hätte sich telefonisch oder per Mail bei uns melden können, wir hätten Ihnen das Resultat mitgeteilt sowie eine Bestätigung für Ihre Reise übermittelt.
Ich hoffe, mit diesen Angaben gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. W. (Name unter "Vertrauliche Informationen")
City Notfall AG
In dieser "Beschwerde", wie Herr Dr. W. das Schreiben nennt, handelt es sich meiner Ansicht nach nicht um eine Auskunft, die die ärztl. Schweigepflicht tangiert, sondern es handelt sich um eine juristische, haftpflichtrechtliche Frage, da City Notfall den ihr auferlegten Auftrag nicht erfüllte. Zudem hat die Familie verzweifelt versucht, telefonisch das Resultat zu fordern, wurde jedoch immer wieder vertröstet.
Überdies hatte Frau R.S. damals am 02.11.2020 mitgeteilt, dass sie unbedingt eine schriftliche Mitteilung, also eine negative Bestätigung, benötige.
Frage: Wie soll die Familie weiter handeln, um die Ticketkosten von CHF 837.95 für die Reise, welche durch das fehlende Attest verunmöglicht wurde, zurückfordern?
Es scheint mir, dass City Notfall entweder die Sachlage nicht wirklich kapiert hat oder sich mit der Schweigepflicht aus der Verantwortung reden will.
Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb City Notfall auf zwei eingeschriebene Briefe überhaupt nicht Stellung bezieht, auch nicht wenigstens telefonisch.
Danke für Ihre Hilfe und
Freundliche Grüsse
Suz. Widmer
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 838.-
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.