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Forderungen werden an Intrum abgetreten, bowohl diese längst beglichen sind!
Reklamation
Das ursprüngliche Versehen lag bei uns: Infolge der Corona-Beschränkungen wollten wir seit längerer Zeit wieder einmal eine hiesige Firma für unseren Bedarf an elektronischen Bauteilen berücksichtigen.
Das Material wurde ca. Mitte September auch geliefert, so weit so gut - allerdings übersahen wir die hinter dem Lieferschein mit-geheftete Rechnung (diese wurde früher unseres Wissens immer separat verschickt..).
Irgendwann Ende Oktober erhielten wir dann eine Mahnung - die erste und grad mit Fr. 10.-- Mahngebühr 'garniert'. Eigentlich eine Frechheit - vorerst hätte es sicher auch ein kostenfreier Kontoauszug getan, oder? Vor dieser Mahnung erhielten wir von Conrad jedoch keinerlei Post... Selbstverständlich bezahlten wir den offenen Posten Anfang November umgehend und dachten, dass nun Ruhe sei. Doch weit gefehlt:
Ca. Mitte November erhielten wir von Conrad abermals ein Schreiben, wo der selbe Betrag (ohne diesen genau zu spezifizieren) nochmals angemahnt worden ist! Per E-Mail informierten wir Tags darauf Conrad, dass dieser Posten bereits bezahlt worden sei und dass sie davon absehen sollten, uns weiter damit zu belästigen. Darin teilten wir Conrad auch die Gründe für das ursprüngliche Versehen unsererseits mit und monierten auch die Tatsache, dass sämtliche, also auch die kostenpflichtigen Mahnungen, mit normaler Post versendet werden, es also ein Leichtes sei, diese als Werbung zu verstehen und in den Papierkorb zu werfen. Ebenso reklamierten wir, dass sie bereits erste Mahnungen kostenpflichtig versenden würden. Auf diese Mail erhielten wir übrigens nie eine Antwort.. Nun, damit war die Sache aber noch nicht vorbei:
Gegen Ende Dezember erhielten wir dann plötzlich Post vom Inkasso-Unternehmen Intrum, an welche die Conrad diese scheinbare Forderung ganz offensichtlich verkauft hatte! Diese Forderung von Intrum verdoppelte übrigens den seinerzeitigen Betrag praktisch! So mussten wir diesem Unternehmen dann noch einen Beleg für die seinerzeitige Forderung der Conrad zumailen, worauf wir dann heute eine sog. Abschlussbestätigung von denen erhalten haben - wie 'nett' von denen!
Abermals per Mail haben wir der Conrad dann mitgeteilt, dass sie uns getrost von ihrer Kundenliste streichen dürfen. Hoffentlich ist solches Gebaren hierzulande noch nicht dermassen salonfähig geworden, wie das vielleicht im Herkunftsland der Conrad allenfalls der Fall sein könnte?...
Ihre Erwartungen
- Andere Sollten ihr Geschäftsgebahren übeprüfen...
Antwort
Conrad Electronic AG 09.02.2021
Lieber Kunde
Wir bedauern sehr, dass mit Ihrer Zahlung einiges schief gelaufen ist.
Allerdings finden wir unseren Mahnprozess für sehr salonfähig: Wir haben Sie 3x gemahnt, 2x per Mail und beim 3. Mal per Post. Selbstverständlich war der erste Kontoauszug ohne Mahnspesen. Da Sie für die Zahlung nicht den Original-Zahlungsbeleg benutzt hatten und von Ihrem Privat- und nicht dem Geschäftskonto überwiesen wurde, hatten wir die Zahlung auf Ihren privaten Conrad-Account gebucht.
Da Ihre Zahlung auf Ihrem Geschäfts-Account nicht ersichtlich war, wurde die Forderung - wie es in der Geschäftswelt üblich ist, an ein Inkassounternehmen abgetreten.
Obschon in diesem Fall sicher nicht alles optimal gelaufen ist, halten wir an unserem Geschäftsgebahren fest.
Wir entschuldigen uns für den Ärger und die Unannehmlichkeiten.
Frfeundliche Grüsse
Conrad Electronic