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Rückerstattung infolge Umzug ins Altersheim

Susanna Williams SERAFE AG 08.02.2021 Melden Reklamation gemeldet

Meine Mutter ist am 5. November 2019 in ein Altersheim in Burgdorf umgezogen. Am 22. Mai 2020 ist sie im Atersheim gestorben. Als Alleinerbin meiner Mutter fordere ich die Serafe auf, die Radio- und Fernsehabgabe für die Periode 5. November 2019 bis 28. Februar 2020 im Betrag von CHF 115 plus Zinsen zurückzuerstatten. In diesem Zusammenhang habe ich der Serafe AG Briefe am 9. November 2019, 17. April 2020 und 13. Januar 2021 zugestellt. Als Beilage habe ich auch eine Bestätigung der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Sumiswald zugesandt. Bis heute ist weder eine Reaktion auf die Schreiben noch eine Überweisung bei mir eingetroffen.

  • Rückerstattung CHF 115.00.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.

Erst nachdem ich bei der Bakom reklamiert habe, hat die Serafe diesen Fall zu meiner Zufriedenheit erledigt und die Rückerstattung am 7. April 2021 geleistet.