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Rückerstattung infolge Umzug ins Altersheim
Reklamation
Meine Mutter ist am 5. November 2019 in ein Altersheim in Burgdorf umgezogen. Am 22. Mai 2020 ist sie im Atersheim gestorben. Als Alleinerbin meiner Mutter fordere ich die Serafe auf, die Radio- und Fernsehabgabe für die Periode 5. November 2019 bis 28. Februar 2020 im Betrag von CHF 115 plus Zinsen zurückzuerstatten. In diesem Zusammenhang habe ich der Serafe AG Briefe am 9. November 2019, 17. April 2020 und 13. Januar 2021 zugestellt. Als Beilage habe ich auch eine Bestätigung der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Sumiswald zugesandt. Bis heute ist weder eine Reaktion auf die Schreiben noch eine Überweisung bei mir eingetroffen.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 115.00.-
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.