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Rückerstattung Kosten für Namensänderung E-Ticket

Anonym Swiss International Air Lines 07.12.2015 Melden Reklamation gemeldet
Ich habe am 15. Februar 2015 die Flüge für mich und meinen Freund gebucht nach Lissabon. Vor dem Reiseantritt haben wir geheiratet und ich meinen Namen geändert.

Per Telefon habe ich mich bei der Swiss erkundigt, wie ich wegen dem E-Ticket vorgehen muss. Die Person hat mich informiert, ich könne den Familienausweis und die neue ID vor Reiseantritt per Mail an [email protected] schicken und der Name würde geändert für mich. Von Kosten hat die Person nichts erwähnt.

Dies habe ich, sobald ich ID+Familienausweis hatte, am 29. September 2015 gemacht per Mail. Nachdem ich nichts gehört habe, habe ich das Mail am 6. Oktober 2015 noch einmal an die genannte Adresse geschickt. Da ich wieder keine Antwort erhalten habe, habe ich am 8. Oktober 2015 wieder das Kontaktcenter der Swiss angerufen und die Situation geschildert. Der Mitarbeitende hat mich informiert, die Namensänderung auf dem E-Ticket sei überhaupt nicht notwendig, ich solle einfach eine Kopie des Familienausweises mitnehmen, dann würde ich mir auch die Kosten für die Namensänderung sparen. Da ich sowieso keine Antwort auf meine Mails erhalten hatte, tat ich das, auch, um die Kosten, von denen ich bei diesem Gespräch zum ersten Mal erfahren habe, zu sparen.

Beim Check-In wurde nichts gesagt, ich war am 24. Oktober 2015 bereits am Gate und wurde namentlich aufgerufen und aufgefordert, CHF 50.00 für die Namensänderung meines Flugtickets zu bezahlen. Ich bezahlte die CHF 50.00 per Kreditkarte. Nach unserer Rückkehr habe ich am 15. November 2015 via Customer Service bei der Swiss Online diese Reklamation platziert. Ich habe nichts gehört und am 23. November 2015 einen Reminder an die angegebene Emailadresse geschickt. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.
  • Rückerstattung CHF 50.-

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.