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Hotelgutschein kann wegen Corona nicht eingelöst werden

Oliver Kehrer DeinDeal AG 18.01.2021 Melden Reklamation gemeldet

Guten Morgen, über das Portal DeinDeal AG haben wir von unserer Schwiegertochter einen Gutschein für 2 Personen für den Kirnbacher Hof in Deutschland erhalten. Dieser ist bis 31.03.21 gültig. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation war bisher und wird auch künftig ein unbeschwerter Besuch im Ausland kaum möglich sein. Mit meiner Anfrage bez. Rückerstattung oder Verlängerung des Gutscheins gelangte ich an DeinDeal AG. Die Rückmeldung von DeinDeal AG verneinte eine Rückerstattung und verwies bezüglich Verlängerung an das Hotel. Der Kunde wird als im Regen stehen gelassen und muss sich selber um das Problem kümmern. Die Anfrage ans Hotel verwies für die Zuständigkeit an DeinDeal AG. Für den Kunden heisst dies also, wenn ein Besuch in der gesetzten Frist nicht möglich ist, hat er halt Pech gehabt. Jeder schiebt die Verantwortung auf den andern ab. Ich erwarte eine kundenfreundliche Lösung und um Rückerstattung des vollen Betrages auf das Konto unserer Schwiegertochter. Ein Gutschein soll Freude bereiten und keinen Ärger verursachen. Besten Dank für die Erledigung.   

  • Rückerstattung CHF 389.00.-
  • Andere Rückerstattung voller Betrag

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.

Guten Abend, leider konnte ich meinen Eintrag nicht mehr löschen. Die Firma Dein Deal hat das Anliegen bilateral zuvorkommend erledigt. Somit ist alles i.O.