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Sehr geehrte UPC

Jürg Züblin UPC 15.01.2021 Melden Reklamation gemeldet

Ich Alex Züblin Referenz-Nr. 2858302, hatte nie schriftlich noch mündlichen Kontakt mit UPC Mitarbeiter.


Habe nicht genau die Rechnung kontrolliert, dachte es sei vom Vermieter.


Ich wohne schon 1 1/2 Jahre an der Neumühlestrasse 61 in 8406 Winterthur und habe seit dem Swisscom.


Ich brauche Ihren Kabelanschluss nicht, Sie können den Anschluss plombieren.


Mit freundlichen Grüssen


Alex Züblin

  • Andere Irrtum, zahle keine Rechnung mehr

UPC 26.01.2021

Sehr geehrter Herr Züblin


 


Besten Dank für Ihre Mitteilung über reklamation.ch vom 15. Januar 2021. Gerne nehmen wir uns Ihrem Anliegen an.


 


Gleich vorab bitten wir Sie für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form um Entschuldigung. Wir bei UPC Schweiz GmbH sind stets bestrebt, die Qualität unserer Dienstleistung und unserer Beratung auf einem hohen und professionellen Niveau zu halten. Dass wir diesen Ansprüchen in Ihrem Fall nicht gerecht werden konnten, bedauern wir ausserordentlich.


 


Nach genauer Überprüfung der von Ihnen genannten Sachlage und Ihrem Kundenkonto stellen wir fest, dass die Kabelanschlussgebühren an der Liegenschaft «Neumühlestrasse 61, 8406 Winterthur» bis zum 31. Dezember 2019 via Verwaltung in Rechnung gestellt wurden. Die Verwaltung ihrerseits belastete diese Kosten den Bewohnern anteilsmässig via Miete/Mietnebenkosten weiter. Per 01. Januar 2020 kündigte die Verwaltung die Pauschal Kundenvereinbarung zugunsten einer Direktverrechnung an die Bewohner.


 


Sämtliche Bewohner der Liegenschaften «Neumühlestrasse 61, 63 und 65 in Winterthur» wurden seitens der Verwaltung sowie aber auch von uns über die Änderung informiert.


 


Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind die Nichtnutzung des Kabelanschlusses zu melden. Der Umstand, dass Ihr Anschluss nicht abgemeldet war, lieferten wir konstant das TV Signal. Dies erlaubte es Ihnen während der gesamten Zeitperiode von unserem TV Grundangebot zu profitieren, womit wir unserer Leistungspflicht vollumfänglich nachkamen.


 


Ihre Kündigung sprachen Sie erstmals am 23. September 2020 aus. Aufgrund der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten wurde die Kündigung korrekterweise per 31. Dezember 2020 erfasst. Wir bitten Sie daher um Kenntnisnahme, dass die weiterhin ausstehenden Rechnungen für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. Dezember 2020 geschuldet sind. Das zwischenzeitlich eingeleitete Inkassoverfahren ist gerechtfertigt, weshalb wir Sie bitten die Zahlung via Intrum AG zu tätigen.


 


Wir bedauern, dass wir Ihnen keine anderweitige Rückmeldung geben können und danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.


 


Freundliche Grüsse


 


Hasan Demi


Customer Relations Expert, UPC