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Drangsaliererei & Schikane im Hausarztmodell um kranke Versicherte loszuwerden

Angelica Bienz CONCORDIA Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung AG 28.10.2020 Melden Reklamation gemeldet

Am 13. Februar 2020 erhielt ich ein Schreiben mit dem Hinweis, dass für die spezialärztliche Behandlung bei Dr. PB keine Ueberweisung m/Hausarztes vorliegt. Nachdem ich diese Ueberweisung m/Hausarztes an Concordia gesandt habe, behauptete diese, dass eine Ueberweisung jährlich durch den Hausarzt zu machen ist. Auf Nachfrage, wo ich dieses jährliche Erfordernis in der Police finde, brach der Kontakt ab. Die ärztliche Behandlung beim Spezialarzt Dr. PB wurden bis dato weiterhin bezahlt. 


Gestern erhielt ich ein Schreiben, mit Bezug auf das Schreiben vom 13. Februar 2020, jedoch wurde die fehlende Ueberweisung durch den Hausarzt an einen ANDEREN Spezialarzt bemängelt. 


Es scheint so zu sein, dass man bei der Concordia im Managed Care Team entweder ein administratives Chaos hat oder ganz bewusst, eines produziert, um (schlecht dokumentierte) Versicherte zu drangsalieren, einzuschüchtern und damit loszuwerden. Es werden mithilfe von DataAnalytics Versicherte identifiziert, die a) Selbstbehalt gesenkt haben und b) Krankenkosten produzieren und dann systematisch mit administrativen Prozessanforderungen schikaniert, damit sie die Versicherung wechseln. Es werden administrative Aufwände (Zeit, Zeit, Schreiben etc.) an kranke Versicherten verlagert, deren Ursache die fehlerhaften chaotischen Prozesse bei der Versicherung sind oder eben mit unethische Absichten zu begründen sind. 


Im Jahr 2018, mit höherem Selbstbehalt, erhielt ich keine derartigen drangsalierenden Schreiben, bei identischer MyDoc - Hausarztmodell-Versicherung und auch schon mehr als 1 Jahr dauernder Behandlung bei Spezialrzt PB sowie weiteren speziellen Aerzten aufgrund Rückenproblemen. ......  

  • Andere Umtriebsentschädigung

CONCORDIA Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung AG 28.10.2020

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde


Offenbar ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens ein Fehler passiert. Bitte melden Sie uns unter [email protected] Ihren Namen und Ihre Versichertennummer, damit wir Ihnen helfen und die Sache klären können.


Besten Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüsse


CONCORDIA


 

Angelica Bienz 02.11.2020

Die von Concordia erhaltene Antwort bestätigt indirekt, dass keine Policenbedingen bestehen, die ein stetiger Hausarztbesuch erfordern, um periodisch die Ueberweisung zum Spezialarzt zu erneuern. Jedoch wird die Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen auf Basis eines Schreibens meiner Hausarztpraxis behauptet und mich weiterhin drangsaliert. Das Schreiben liegt mir a) nicht vor und b) habe ich bereits im letzten Februar den Nachweis einer Ueberweisung durch meinen damaligen Hausarzt erbracht. 

Ihre Erwartungen
  • Entschuldigung
  • Erklärung
  • Andere Umtriebsentschädigung

CONCORDIA Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung AG 03.11.2020

Sehr geehrte Kundin


In den zahlreichen Telefongesprächen und in der schriftlichen Korrespondenz, die wir mit Ihnen zu diesem Thema seit längerer Zeit führen, haben wir versucht, Ihnen zu erklären, weshalb Sie von uns zwei (sehr freundliche) Ermahnungsbriefe bekommen haben.  Nachfolgend fassen wir gerne nochmals die wichtigsten Punkte zusammen:


Sie haben von uns zwei Ermahnungen erhalten, sich immer zuerst an Ihren Hausarzt zu wenden, bevor Sie einen anderen Leistungserbringer aufsuchen. Dies, weil Sie bei uns die Hausarztversicherung myDoc abgeschlossen haben und ohne gültige Überweisung Ihrer Hausarztpraxis die Dienste von anderen Leistungserbringern in Anspruch genommen haben.


 Mit dem von Ihnen gewählten myDoc-Hausarztmodell verpflichten Sie sich, alle Behandlungen und Untersuchungen durch den bezeichneten myDoc-Arzt durchzuführen oder sich durch diesen an Dritte überweisen zu lassen. Auch über weiterführende Behandlungen ist immer der myDoc-Arzt zu informieren. Davon ausgenommen sind gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen und geburtshilfliche Betreuung und Untersuchungen beim Augenarzt allein für die Verschreibung von Brillen oder Kontaktlinsen. Im Reglement der myDoc-Hausarztversicherung heisst es zudem:


 Werden myDoc-Versicherte von ihrem myDoc-Arzt einem Spezialarzt zugewiesen, und dieser empfiehlt den myDoc-Versicherten eine weitergehende Behandlung oder einen operativen Eingriff, so sind die myDoc-Versicherten verpflichtet, ihren myDoc-Arzt darüber im Voraus zu informieren oder informieren zu lassen und dessen Einverständnis einzuholen.


 Wir haben Ihnen die Ermahnungen zugesandt, weil uns Ihre Hausarztpraxis, die allcare Hausarzt-Zentren AG, gemeldet hat, dass Sie ohne gültige Überweisung Behandlungen bei anderen Leistungserbringern in Anspruch genommen haben. Sie haben uns eine Überweisung aus dem Jahr 2017 unterbreitet, die von Ihrem ehemaligen Hausarzt stammt. Diese ist nicht mehr gültig.


 Meistens ist eine Überweisung ein Jahr lang gültig. Es gibt aber auch Ärzte, die alle drei Monate eine neue Überweisung verlangen, je nach Krankheit und Verlauf. Es ist der Arzt, der die Dauer der Gültigkeit einer Überweisung bestimmt. Anmerkungen zur Gültigkeit einer Überweisung sind darum auch nie auf der Versicherungs-Police aufgeführt, weshalb wir sie Ihnen auch nicht zeigen können, wie Sie es verlangen.


 Sie haben sich heute erneut auf dieser Plattform und bei uns gemeldet und uns informiert, dass Ihnen unsere mehrfachen Erklärungen nicht reichen. Wir haben Ihnen deshalb nochmals ein persönliches Gespräch in Ihrer CONCORDIA-Agentur angeboten; es freut uns, dass Sie zugesagt haben. Wir sind zuversichtlich, Ihnen die Bedingungen des Hausarztsystems und die dazugehörenden Prozesse abschliessend erklären zu können.


Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir auf dieser Plattform keine Stellung mehr zu dieser Angelegenheit nehmen werden.


Besten Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüsse


CONCORDIA


 

Das Gespräch mit dem Regionenleiter war seeeehr zuvorkommend. Er konnte mir keinen Paragraphen zeigen, wo irgendwelche periodischen "Wiederholungen" von Ueberweisungen erforderlich wären. Die Behauptungen bzgl. Gültigkeiten erwiesen sich allesamt als haltlos, da ich die entsprechenden Ueberweisungen hatte. Die Anschudligungen bzgl. Verstösse gegen (Zusatz)Reglement / Police wurden zurückgenommen, mit der Entschuldung / "Ausrede", es handelt sich um ein Versehen meiner Hausarztpraxis...... Mit "Wiederholungen" wie im obigen Schreiben erwähnt, erhöhen sich nur nutzlose administrative Aufwände von Hausärzten und somit die Kosten aller involvierter Parteien.